Wie kann ich mit der freiwilligen Höherversicherung meine Pension erhöhen?

Wenn du etwas Geld auf die Seite legen kannst, könntest du es für die freiwillige Höherversicherung in der Pension verwenden. Was das genau ist und wie das geht, erfährst du im Video. Weiter unten findest du wichtige Links und eine E-Mail-Vorlage.

Wie kann ich mit der freiwilligen Höherversicherung meine Pension erhöhen?

Das Wichtigste kurz zusammengefasst

Mit der freiwilligen Höherversicherung kannst du deine monatliche Pension im Rahmen des staatlichen Pensionsversicherungssystems erhöhen.

In der Broschüre der Pensionsversicherungsanstalt (PV) sind die wichtigsten Informationen zur freiwilligen Höherversicherung zusammengefasst. Der Antrag kann online unter Antragsformular oder mittels PDF gestellt werden.

Versicherte der SVS finden hier Informationen.

ACHTUNG

Die im Video verwendeten Berechnungsbeispiele dienen der besseren Veranschaulichung und sind vereinfacht. Daher kann der konkrete Betrag im Einzelfall abweichen!

Zwei Punkte sind zu beachten:

  • Bei der Berechnung wurde keine Aufwertung der geleisteten Beiträge berücksichtigt. D.h., dass die jährliche sich an der Beitragsgrundlagenentwicklung und somit mehr oder weniger an der Lohnentwicklung orientierende Aufwertung nicht in die Berechnung eingeflossen ist.
  • Bei den Werten handelt es sich um Bruttowerte. D.h., dass noch kein Krankenversicherungsbeitrag und kein Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurde.

Wenn du Fragen hast, dann ist es am leichtesten, diese in einem persönlichen Gespräch zu klären. Die Mitarbeiter:innen der Pensionsversicherung stehen dir in allen Landesstellen für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Unter www.pv.at/kontakt findest eine Auflistung der Kontaktdaten samt E-Mail-Adressen für das jeweilige Bundesland. Bitte bring zum Termin einen Lichtbildausweis mit. Am besten du kontaktierst die Pensionsversicherung per Mail. Hier findest du einen Textvorschlag für dieses Mail.

Einen Online-Pensionsrechner, wie sich die freiwillige Höherversicherung auf die Pension voraussichtlich auswirkt, bietet der Verein für Konsumenteninformation (VKI) unter KONSUMENT-Pensionsrechner. Dafür ist allerdings ein Abo erforderlich.

Die Sektion „Frauen und Gleichstellung“ im Bundeskanzleramt hat 2023 die aktualisierte Broschüre „Frauen und Pensionen“ und den Folder „Meine Pension“ veröffentlicht. Die Informationen sind auch in leichter Sprache zusammengefasst. Eine eigene Broschüre gibt es auch für Berufseinsteigerinnen und Frauen in Ausbildung. Zudem informieren Videos über das Pensionskonto, die Pension, über geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Pension, Absicherungsmöglichkeiten für Eltern und Absicherungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige. Die Videos sind unter diesem Link abrufbar.

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