Telekom: Rufnummernmitnahme seit 1. November 2021 kostenlos
veröffentlicht am 25.11.2021
Verbesserung für Verbraucher:innen durch das neue Telekommunikationsgesetz
Mit 1. November 2021 ist das neue Telekommunikationsgesetz (TKG 2021) in Kraft getreten. Wie berichtet, hat das neue Gesetz auch aus Konsumentensicht einige wichtige Neuerungen gebracht. Eine davon ist, dass die Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Telekomanbieter nunmehr kostenlos ist.
Bislang konnten Betreiber für die Rufnummernmitnahme bis zu 10 Euro verlangen (1 Euro für die Ausstellung der für die Mitnahme erforderlichen Nummernübertragungsinformation (NÜV-Information), 9 Euro für die eigentliche Rufnummernübertragung). Nunmehr ist der gesamte Prozess der Nummernmitnahme für Verbraucher:innen kostenlos. Die zuständige Regulierungsbehörde, die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR), hat diese neue Rechtslage in einer Änderung der sogenannten Nummernübertragungsverordnung nochmals ausdrücklich klargestellt. Details dazu finden Sie auf der Webseite der RTR.