VW-Sammelklagen: VKI erzielt Einigung mit Volkswagen AG

veröffentlicht am 02.10.2024

Die Teilnehmer:innen der 16 VKI-Sammelklagen erhalten 23 Millionen Euro Schadenersatz im Dieselskandal

Hintergrund und Inhalt der Sammelklagen

Vor 9 Jahren – im September 2015 – hatte Volkswagen (VW) eingestanden, mit Hilfe einer illegalen Software bei Abgastests den Stickstoffausstoß von Dieselmotoren der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda gesenkt zu haben. Seit damals beschäftigt der VW-Dieselskandal die Gerichte.

Das Sozialministerium beauftragte im Jahr 2018 gemeinsam mit der Bundesarbeitskammer den Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit der Organisation von Sammelklagen, nachdem VW eine Entschädigung der betroffenen österreichischen Fahrzeugbesitzer:innen verweigert hatte.

Im September 2018 wurden vom VKI insgesamt 16 Sammelklagen bei allen Landesgerichten Österreichs gegen VW eingebracht, dies mit Unterstützung durch den Prozessfinanzierer Omni Bridgeway. Eingeklagt wurden 20 % des damals jeweils gezahlten Kaufpreises als Schadenersatz. Betroffen waren Fahrzeuge der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda mit dem Motor EA 189.

 

Außergerichtliche Lösung für die Teilnehmer:innen

Nach der Klärung der Zuständigkeit österreichischer Gerichte und der grundsätzlichen Haftung von VW durch den europäischen Gerichtshof gibt es nunmehr endlich eine Entschädigung für die Teilnehmer:innen der 16 Sammelklagen des VKI.

Die rund 10.000 Teilnehmer:innen erhalten durch die außergerichtliche Einigung zwischen dem VKI und VW einen Betrag von insgesamt 23 Millionen Euro. Die Auszahlungen der jeweils vom bezahlten Kaufpreis abhängigen Entschädigungsbeträge an die Verbraucher:innen erfolgen innerhalb der nächsten Wochen, der VKI wird dazu noch genauer informieren.

Damit gibt es auch in Österreich endlich Schadenersatz in Folge der vorsätzlichen Manipulationen im Dieselskandal.

Durch die Umsetzung der Verbandsklagen-Richtlinie im Juli 2024 wird die Rechtsdurchsetzung in Zukunft bei derartigen Fällen leichter möglich sein, sodass Verbraucher:innen besser zu ihrem Recht kommen können:

Link auf Artikel zur Umsetzung - Geld einklagen leicht(er) gemacht — verbesserte Rechtslage für Verbraucher:innen (konsumentenfragen.at)

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