Umfrage Konsumentenschutz heute - Folge 2

Die Nachhaltigkeit von Produkten sollte in Zukunft ein wichtiges Thema der Konsumentenpolitik sein

Mann repariert Handy, das offen vor ihm liegt, © Photo by K-I-L-I-A-N on Unsplash
Insgesamt 71 % der Teilnehmer/innen an unserer Umfrage halten die Nachhaltigkeit von Produkten für sehr wichtig und weitere 20% für eher wichtig. Nur 2% fanden dieses Thema gar nicht wichtig.

Unsere Teilnehmer/innen hatten verschiedene Vorstellungen, mit welchen Maßnahmen die Nachhaltigkeit von Produkten gesteigert werden könnte. Dabei standen gesetzliche Verbesserungen an erster Stelle, gefolgt von Information und Sensibilisierung der Bevölkerung, dem Ermöglichen von leistbarem Reparieren,  dem Aufdecken und Ahnden der Obsoleszenz, der Qualtätssteigerung der Produkte , dem Zugänglichmachen von verbauten Bestandteilen eines Geräts und schließlich der Bereithaltung von Ersatzteilen.

Welche Ideen wir besonders erwähnenswert finden

  • Es sollte Prämien geben, wenn eine Reparatur durchgeführt wird, um zu verhindern, dass ein Neugerät weniger kostet als die Reparatur
  •  Produkte in solider Bauweise mit hochwertigen Materialien herstellen
  • Gratis Workshops, bei denen man das Reparieren von Produkten lernt
  • Förderung von Reparaturcafes
  • gesetzliche Verpflichtung zur Rücknahme bzw. Reparatur
  • längere Gewährleistungs- und Garantiezeiten
  • Verbot von geplanter Obsoleszenz
  • Verpflichtende Reparaturmöglichkeit
  • Höherer Preis wäre gerechtfertigt bei Garantie für die Lebensdauer
  • finanzielle Anreize für Unternehmen, die längere Garantiedauern anbieten
  • Leasing oder Vermietung durch die Hersteller 
  • Auszeichnungen und Qualtätssiegel für langlebige Produkte
  • Steuerliche Begünstigungen für wiederverkaufte Produkte

Und was dürfen wir erwarten?

Viele der Vorschläge richten sich an Unternehmen, manche an Verbraucher/innen selbst, die meisten aber an den Gesetzgeber, der durch entsprechende Gesetze, Förderungen oder Anreize für die Nachhaltigkeit der Produkte sorgen soll.

Unmittelbar bevorstehend ist die Umsetzung der EU-Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs; die Verhandlungen im Justizministerium haben bereits begonnen und damit die Chance erstmals auch Nachhaltigkeitskriterien im Gewährleistungsrecht zu etablieren. Die Richtlinie sieht nämlich bezüglich der objektiven Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit vor, dass 

"... die Waren hinsichtlich ihrer Menge, Qualität und sonstigen Merkmale — einschließlich ihrer Haltbarkeit, Funktionalität, Kompatibilität und Sicherheit — dem entsprechen müssen, was bei Waren der gleichen Art üblich ist und was der Verbraucher in Anbetracht der Art der Waren und unter Berücksichtigung öffentlicher Erklärungen, die von dem Verkäufer oder im Auftrag des Verkäufers oder einer anderen Person in vorhergehenden Gliedern der Vertragskette einschließlich des Herstellers, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden, vernünftigerweise erwarten kann."

Damit obliegt es dem nationalen Gesetzgeber durch entsprechende Gewährleistungsfristen und sonstigen Vorgaben zu einer nachhaltigeren Wirtschaft beizutragen. Diskutiert werden neben längeren Fristen eine Änderung des Fristenbeginns – dass die Frist erst zu laufen beginnt, wenn der Mangel erkannt wurde (somit die Gewährleistungsrechte z.B. bei einer Waschmaschine auch noch nach 5 Jahren geltend gemacht werden können) – oder auch eine zusätzliche direkte Haftung des Herstellers. Demnach könnten VerbraucherInnen wählen, ob sie sich an den Verkäufer oder den Hersteller wenden (weil dieser das Produkt (eher als der Verkäufer) häufig selbst reparieren kann). Die Konsumentenschutzsektion gehört zu den Mitverhandlern und wird sich für gute Ergebnisse einsetzen.

Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen