VKI-Ratgeber - Erben ohne Streit

Was mit den eigenen Habseligkeiten nach dem Tod passiert, ist ein Gedanke, mit dem man sich nur ungern auseinandersetzt. Wer zu Lebzeiten seinen letzten Willen aufschreibt, macht es für die Erben einfacher und vermeidet Streit um den Nachlass.

Dennoch herrscht viel Unwissen über die Formvorschriften, die mit der Erbrechtsreform 2017 verschärft wurden: nach Umfrage der Notariatskammer (September 2018) haben 62 Prozent wenig bis keine Ahnung, wie ein Testament auszusehen hat. Wer beispielsweise sein Testament nicht eigenhändig verfassen, sondern es lieber auf einem Notebook tippen oder jemand anderen mit leserlicher Handschrift schreiben lassen will, hat verschiedene Formvorschriften zu beachten, damit diese sogenannte fremdhändige Verfügung im Ernstfall auch rechtlich hält. So muss das Testament auf jeden Fall von der Erblasserin/vom Erblasser vor drei Zeugen eigenhändig unterschrieben werden. Ebenso muss der letzte Wille der Erblasserin/des Erblassers deutlich erkennbar sein. Das Testament muss auch einen Zusatz enthalten, aus dem hervorgeht, dass die Urkunde ihren/seinen letzten Willen enthält, z.B. durch den Satz: „Das ist mein letzter Wille.“

Wie schwierig es sein kann, den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, zeigen zwei aktuelle Urteile des Obersten Gerichtshofs (OGH).

Aktuelle Entscheidungen des OGH zur Formgültigkeit von Testamenten

In den vom Obersten Gerichtshof zu beurteilenden Fällen bestand die fremdhändig errichtete letztwillige Verfügung im Zeitpunkt der Unterschrift durch den Erblasser aus zwei losen Blättern, wobei sich der Text der Verfügung auf dem ersten Blatt, die Unterschriften des Erblassers und jene der Testamentszeugen jeweils auf dem zweiten Blatt befanden – ohne erkennbaren Zusammenhang zwischen den beiden losen Blättern.

Entgegen der Vorinstanzen erklärte der OGH dieses aus lose Zetteln bestehende Testament für formungültig.  Ein Zusammenhang zwischen den losen Blättern hätte hergestellt werden müssen und wäre nur dann zu bejahen, wenn entweder vor oder während des Testiervorgangs die äußere oder innere Urkundeneinheit hergestellt wurde, so der OGH in seiner Entscheidung. Für eine äußere Urkundeneinheit müssten die losen Blätter durch Binden, Kleben oder Nähen so fest miteinander verbunden worden sein, dass die Verbindung nur mit Zerstörung oder Beschädigung der Urkunde gelöst werden kann. Für die Herstellung eines inhaltlichen Zusammenhangs zwischen den mehreren losen Blättern kann ein Vermerk auf dem zusätzlichen Blatt mit Bezugnahme auf die letztwillige Verfügung ausreichend sein.

8. Auflage des VKI-Buchs „Erben ohne Streit“

Das Erbrecht zählt zu jenen juristischen Bereichen, in denen es am häufigsten zu (Familien-) Streitigkeiten kommt. Um diese zu vermeiden, erklärt das mittlerweile in der 8. Auflage erschienene "Konsument"-Buch "Erben ohne Streit" auf verständliche Art und mit praxisnahen Fallbeispielen, welche Rechte und Pflichten man als Erblasser/in und als Erbin/Erbe hat, welche Formvorschriften man für die Gültigkeit eines Testaments befolgen muss und was im Falle des Ablebens eines nahestehenden Menschen zu tun ist.

Vorsorge vor dem Ableben

Auch um die Zeit vor dem Ableben und darum, wie sich diese gestalten wird, kreisen viele Gedanken. Wer wird für einen sorgen? Wie kann man bis zuletzt möglichst selbstbestimmt leben? Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren einige Möglichkeiten geschaffen, die gewährleisten sollen, dass der eigene Wille auch dann gehört wird und gilt, wenn man ihn nicht mehr direkt artikulieren kann. Der VKI-Ratgeber begleitet durch diese Fragen, erklärt, worauf es aus juristischer Sicht ankommt, und zeigt, wie sich Stolpersteine vermeiden lassen.

Digitaler Nachlass

Was passiert mit den abonnierten Internetdiensten einer verstorbenen Person? Wie ermöglicht man den Hinterbliebenen Zugriff auf wichtige gespeicherte Daten? Informationen und Tipps dazu finden Sie im Kapitel über den digitalen Nachlass.

Alles in allem also eine Publikation, die es zu erwerben lohnt, damit man sie bei Bedarf verfügbar hat!

Produktdetails

Patricia E. Davis: "Erben ohne Streit"
Testament und Verlassenschaft; gesetzliche Grundlagen; Gebühren und Kosten.

Hrsg. Verein für Konsumenteninformation; Wien 2020; Paperback, 340 g, 172 Seiten; ISBN 978-3-99013-064-3; 19,90 € (+ Versandkosten)

Versandkosten: Im Inland betragen die Versand- und Portospesen 2,54 € (bis 500 g) bzw. 4,36 € (ab 500 g)

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