Reiseveranstalter FTI ist insolvent

veröffentlicht am 06.06.2024

Am Montag beantragte der drittgrößte Reisekonzern Europas die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

Auch österreichische Konsument:innen, die bei der FTI Touristik GmbH oder einer Tochtergesellschaft (zB BigXtra) Reiseleistungen gebucht haben, sind betroffen. Das ist vor dem ersehnten Sommerurlaub besonders bitter. Bisher wurden alle Pauschalreisen bis inklusive 10. Juni abgesagt. Bei Reisen danach prüft FTI noch, ob diese durchgeführt werden. Nähere Informationen sind auf der Webseite von FTI zu finden, die laufend aktualisiert wird.

Was passiert mit meinem Geld?

Reisende, die bei einem von der Insolvenz betroffenen Unternehmen eine Pauschalreise gebucht haben, sind durch die EU-Pauschalreise-Richtlinie geschützt. Sie erhalten ihr Geld für jene Reiseleistungen, die nicht erbracht wurden, zurück. Zuständig ist der Deutsche Reisesicherungsfonds, der sich auch darum kümmert, allenfalls notwendige Rückreisen zu organisieren.

Reisende, die keine Pauschalreise gebucht haben, sondern etwa nur ein Hotel oder nur einen Flug, kommt dieser Schutz nicht zu. Sie müssen ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden und bekommen nur einen Teil ihres Geldes zurück. Abhilfe kann unter Umständen eine Rückforderung via Paypal oder Chargeback-Verfahren der Kreditkartenunternehmen schaffen.

An wen kann ich mich in Österreich wenden?

Informationen und Unterstützung bei etwaigen rechtlichen Fragen zum Thema bieten etwa das Europäische Verbraucherzentrum, die Arbeiterkammern, der ÖAMTC und auch Reisebüros, über die eine Reiseleistung gebucht wurde.

Eine Kunden-Hotline von FTI ist unter +49 (0)89 710 45 14 98 zu erreichen.

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