Ökodesign-Regime Neu für einen umweltgerechteren Markt

veröffentlicht am 24.05.2024

Nachdem die Mitgliedstaaten die neue Ökodesign Verordnung bereits Ende 2023 bestätigt haben, hat nun Ende April 2024 auch das Europäische Parlament zugestimmt.

Die bestehende Ökodesign-Richtlinie aus dem Jahr 2009 zielt darauf ab, verpflichtende Mindestanforderungen an eine ökologische Produktgestaltung festzulegen. Der Fokus lag dabei auf Energieeffizienz . Die Richtlinie galt daher auch nur für energieverbrauchsrelevante Produkte des Haushalts-, Dienstleistungs- und Industriesektors.

Neue EU Ökodesign Verordnung beschlossen

Nun geht die Union einen weiteren wichtigen Schritt nach vorne. Die neue Ökodesign-Verordnung  baut auf der bestehenden Ökodesign-Richtlinie auf, weitet aber den Anwendungsbereich auf fast alle physischen Waren des EU-Markts aus. Die Anforderungen an die Produkte betreffen zahlreiche Aspekte des gesamten Lebenszyklus wie z.B. die Haltbarkeit, Wiederwendbarkeit, Reparierfähigkeit und Wartungsmöglichkeit, problematische Substanzen, Entsorgung und Verwertbarkeit, um nur die wichtigsten zu nennen. Neben diesen inhaltlichen Erfordernissen legt die Verordnung auch Informationspflichten fest.  

Mindestanforderungen für Produktgruppen

Noch steht nicht im Detail fest, welche Vorgaben für einzelne Produkte festgelegt werden. Die Europäische-Kommission wird zunächst einen Arbeitsplan erstellen und jene Produktgruppen vorrangig behandeln, die zu mehr Umwelt- und Klimaschutz beitragen können. Aber auch zahlreiche Rohstoffe wie Eisen, Stahl oder Aluminium sollen künftig entsprechend reguliert werden.

Bei der Ausgestaltung der Anforderungen wird die Kommission auch die Stellungnahmen einer Expertengruppe, bestehend aus Mitgliedstaaten, der Wirtschaft, Verbraucher- und Umweltorganisationen berücksichtigen.  

Bessere Informationen für Verbraucher:innen: der Digitale Produktpass

Mit der Einführung eines digitalen Produktpasses (kurz DPP) sollen Verbraucherinnen und Verbrauchern detaillierte Informationen über Umweltaspekte und soziale Auswirkungen eines Produkts erhalten. Produkte werden mit einem leicht identifizierbaren Etikett versehen (bspw QR-Code), um spezifische Informationen wie zum Beispiel CO2-Fußabdruck, Reparierbarkeit oder toxische Inhaltsstoffe abrufbar zu machen. Dies soll die Kreislauffähigkeit von Produkten antreiben, Kund:innen bei ihrer Kaufentscheidung besser unterstützen und insgesamt mehr Transparenz entlang der Wertschöpfungsprozesse schaffen. Die Regelungen sind allerdings erst in der Entstehungsphase.

Vernichtungsverbot und Transparenz

Die gängige Praxis von Unternehmen, zurückgegebene Produkte nicht mehr für den Verkauf zu verwenden, sondern sie – unter Hinweis auf Kostenbelastung - zu entsorgen, hat nicht nur zur Kritik von Umweltschützer:innen geführt, sondern bedauerlicherweise auch das Rücktrittsrecht der Verbraucher:innen bei Fernabsatzgeschäften in Frage gestellt. Die neue Verordnung zielt nun erfreulicherweise darauf ab, der Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte ein Ende zu setzen. Unternehmen werden angehalten, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

  • Bestimmte Produktgruppen dürfen nicht vernichtet werden. Die Verordnung sieht dies bereits für Schuhe und Textilien vor. Kleine und mittlere Unternehmen sind vom Vernichtungsverbot allerdings ausgenommen. Die Europäische Kommission kann für weitere Produktgruppen ein Vernichtungsverbot erlassen.
  • Unternehmen müssen auch für Transparenz sorgen, indem sie auf der Website veröffentlichen, wieviele Produkte vernichtet wurden und aus welchem Grund. Weiters haben sie anzugeben, wieviele Produkte wieder für den Verkauf aufbereitet oder recycliert wurden.

Die Ökodesign Verordnung hat viel Potential für einen umweltfreundlicheren Markt. Freilich ist zu hoffen, dass die Kommission die Produktanforderungen möglichst rasch und ambitioniert ausgestaltet, um die Verordnung wirksam zu machen.

In acht Jahren muss die Verordnung evaluiert werden. 

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