OGH-Urteil: Alle Beteiligten eines Shitstorms können belangt werden

veröffentlicht am 12.07.2024

Alle Beteiligten haften für immaterielle Schäden des Opfers.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) führt aus, dass die Teilnahme an einem Shitstorm erhebliche finanzielle Folgen haben kann und betont die Verantwortung jeder einzelnen Person, die sich an der Verbreitung von rufschädigenden Inhalten beteiligt.

Polizist erhält 3.000 Euro Schadensersatz

Der Kläger, ein Polizist, wurde während eines Einsatzes bei einer Demonstration gefilmt. Das Video wurde anschließend mit einem diffamierenden Begleittext in den Sozialen Medien veröffentlicht. Ihm wurde dabei auch fälschlicherweise vorgeworfen, während der Demonstration einen 82-jährigen Mann zu Boden gerissen und verhaftet zu haben. Der Beklagte, der das Posting teilte, prüfte den Wahrheitsgehalt der Anschuldigungen nicht und nahm somit bewusst in Kauf, den Ruf des Polizisten zu schädigen.

Der Polizist forderte eine Entschädigung für den immateriellen Schaden, der durch den Shitstorm verursacht wurde. Die Vorinstanzen wiesen seine Forderung zunächst ab und sprachen ihm lediglich 450 Euro zu. Der OGH gab der Revision des Klägers teilweise Folge und verpflichtete den Beklagten zur Zahlung des gesamten geforderten Betrags von 3.000 Euro.

Folgen und Verantwortung bei Teilnahme an Shitstorm

Der OGH stellte klar, dass ein Opfer eines Shitstorms nicht die genauen Urheber:innen jeder Diffamierung im Netz benennen müssen. Es genügt nachzuweisen, Opfer eines Shitstorms gewesen zu sein und den Umstand, dass der oder die Beklagte sich daran beteiligt hat. Wer bei Hass im Netz mitmacht, muss damit auch rechnen, gänzlich für den verursachten Schaden aufkommen zu müssen. Erst in weiterer Folge kann die beklagte Person versuchen, Anteile von den weiteren Schädigern einzufordern. Das kann durchaus ein schwieriges Unterfangen werden, wenn sie diese nicht persönlich kennt.

Das Urteil verdeutlicht die Verantwortung aller Beteiligten an einem Shitstorm und setzt ein wichtiges Zeichen für den Schutz der Persönlichkeitsrechte im digitalen Zeitalter. Es mahnt zur Vorsicht bei der Verbreitung ungesicherter Informationen.

Hier können Sie das Urteil des OGH nachlesen.

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