Neue Tiertransportverordnung führt zu mehr Tierwohl während des Transports

veröffentlicht am 15.10.2024

Die neue nationale Tiertransportverordnung, die vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erlassen worden ist, verbessert sowohl Haltungsbestimmungen wie auch Kontrollmöglichkeiten während des Tiertransports.

In Österreich werden jährlich rund 100.000 Rinder und Kälber auf Transporter verladen. Sie werden mitunter tagelang auf die Reise in andere EU-Staaten oder Drittstaaten geschickt. Viele von ihnen leiden auf den Transporten an Durst, Hitze oder Kälte, manche sterben qualvoll wegen Dehydrierung oder infolge der Hitze. Die neue Tiertransportverordnung, die mit 20.09.2024 in weiten Teilen in Kraft getreten ist, bringt nun strengere Regeln, schärfere Kontrollen und höhere Standards für den Transport lebender Tiere.

Maßnahmen zum Wohl der Tiere

Die neue Tiertransportverordnung umfasst alle Transporte sogenannter Nutztiere - neben Rindern und Kälbern auch Schweine, Schafe und Ziegen. Sie verschärft die Anforderungen für die Transportunternehmen und stärkt die Kontrolle. Zu den zentralen Verbesserungen zählen:

Maßnahmen gegen Hunger und Durst: Die Verordnung schreibt regelmäßige Fütterungen und ständige Verfügbarkeit von Wasser vor. So muss die Fütterung mit Milch oder Milchersatz für Kälber spätestens alle 9 Stunden erfolgen. Wasser muss für alle ausgewachsene Tiere (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen etc.) auf Langstrecken ständig verfügbar sein.

Schutz vor Hitze und Kälte: Die Temperatur bei der Verladung und während des gesamten Transports muss zwischen 5 und 30 Grad liegen. Ansonsten muss der Transport in einem klimatisierten Fahrzeug erfolgen. Für die Vorhersage entlang der Strecke ist ein eigens von der GeoSphere Austria entwickeltes Wettertool zu benutzen.

Bessere Kontrollen: Tiertransporte unterliegen bereits jetzt einer Plausibilitätskontrolle. Die neuen Vorgaben sorgen dafür, dass die geplante Transportstrecke unter Einhaltung aller Ruhezeiten innerhalb der gesetzlich erlaubten Zeit möglich ist. Wenn die Planung nicht plausibel ist, können Transporte nun einfacher untersagt oder bei Verstößen strengere Strafen ausgesprochen werden.

Neben bereits getroffenen Verbesserungen im Bereich Tiertransport – wie zum Beispiel dem Verbot des Exports von Schlacht- und Masttieren in Drittstaaten und der Anhebung des Mindesttransportalters für Kälber – können mithilfe der strengeren Auflagen durch die Tiertransportverordnung die Tiere in Zukunft stressfreier und sicherer transportiert werden.

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