Kika/Leiner-Insolvenz: Was bedeutet das für Konsument:innen?

veröffentlicht am 25.11.2024

Die Möbelhandelskette Kika/Leiner hat am 15.11.2024 Insolvenz angemeldet. Für Kund:innen hat das weitreichende Konsequenzen, insbesondere bei Gutscheinen, Anzahlungen und Gewährleistungsansprüchen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Informationen.

Gutscheine können nicht mehr eingelöst werden

Leider sind Kika- und Leiner-Gutscheine ab dem Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung des Unternehmens nicht mehr einlösbar. Kund:innen haben jedoch die Möglichkeit, den Wert des Gutscheins als Forderung beim Insolvenzgericht anzumelden.

Wichtig zu wissen:

  • Die Anmeldung kostet 25 Euro.
  • Wie viel Sie zurückbekommen, hängt von der Insolvenzquote ab. Diese wird vom Gericht festgelegt und beträgt häufig[BMASGK1]  nur einen geringen Prozentsatz des Gutscheinwerts

Beispiel: Bei einer Insolvenzquote von 20 % erhalten Sie für einen Gutschein im Wert von 100 Euro nur 20 Euro zurück.

Anzahlungen

Wenn Sie bereits Anzahlungen geleistet haben, ist die Lage kompliziert:

  • Aktuell bleiben Verträge aufrecht. Wird die Ware geliefert, ist der Restbetrag zu zahlen.
  • Ob Verträge erfüllt werden, darüber entscheidet der  Masseverwalter.
    • Falls nicht: Der Vertrag wird aufgelöst, und Sie können Ihre Forderung beim Insolvenzgericht anmelden. Auch hier erhalten Sie nur die festgelegte Quote zurück.

Gewährleistungsansprüche

Haben Sie einen Produktmangel reklamiert und warten auf Austausch oder Reparatur? Leider bleibt Ihnen auch in diesem Fall nur die Möglichkeit, diese Forderung beim Insolvenzgericht anzumelden.

Wichtig zu wissen:

  • Vertragsunabhängige Herstellergarantien bleiben gültig. Wenden Sie sich direkt an den Hersteller, falls eine Garantie besteht.

Frist und Kontakt

  • Forderungsanmeldung: Bis spätestens 10.01.2025.
  • Formulare: Finden Sie online unter Insolvenz
  • Masseverwalter:
    • Herr Mag. Volker Leitner
    • Telefon: 02742/8051990
    • E-Mail: kundenanfragen@leiner.at

Die Situation ist für viele Verbraucher:innen ärgerlich. Prüfen Sie sorgfältig, ob sich ggf. eine Forderungsanmeldung lohnt, und lassen Sie sich bei Unklarheiten rechtlich beraten.  


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