Handwerker:innenbonus 2024/2025

veröffentlicht am 30.05.2024

Wer Handwerker:innen engagiert, kann Geld vom Staat zurückerhalten!

Ab dem 15. Juli 2024 kann der Handwerker:innenbonus des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) beantragt werden. Gefördert werden Handwerker:innenleistungen rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025.

Die Förderung beträgt für das Kalenderjahr 2024 maximal 2.000,- Euro pro Person und Wohneinheit und für das Kalenderjahr 2025 maximal 1.500,- Euro pro Förderwerber:in und Wohneinheit. Es können auch mehrere kleinere Rechnungen zu einem Antrag zusammengefasst und eingereicht werden. Die Untergrenze von Anträgen liegt bei 50,- Euro.

Gefördert werden Arbeitsleistungen für Maßnahmen, die im Zusammenhang mit einer Renovierung, Erhaltung und Modernisierung, Schaffung und Erweiterung von privat genutztem Wohn- und Lebensbereich stehen. Die Wohneinheit muss im Inland liegen.

Förderwürdige Maßnahmen sind z.B. Malerarbeiten, Erneuerung von Wandtapeten, Austausch von Bodenbelägen, Tischlerarbeiten, Erneuerung von Installationen, Austausch von Fenstern oder Dach- und Fassadenbegrünung.

So funktioniert die Antragstellung

Der Antrag erfolgt online über die Webseite handwerkerbonus.gv.at unter Angabe von Name, Adresse und IBAN. Die Identifikation soll grundsätzlich über die ID-Austria erfolgen. Alternativ kann auch ein amtlicher Lichtbildausweis (wie z.B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein) hochgeladen werden.

Für Personen, die keinen Online-Zugang haben, können z.B. Verwandte oder Bürger:innenservicestellen in Gemeindeämtern den Antrag stellen.

Der Handwerker:innenbonus kann so lange beantragt werden, bis die dafür vorgesehenen Budgetmitteln aufgebraucht sind. Insgesamt stehen 300 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung.

Kontaktmöglichkeiten bei Fragen oder Problemen

Haben Konsument:innen Fragen zum Handwerker:innenbonus oder treten Probleme bei der Antragstellung oder bei der Auszahlung auf, können sie sich an die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) wenden, die die Abwicklung im Auftrag des BMAW übernimmt.

Buchhaltungsagentur des Bundes

Telefon: + 43 (0) 50506-0

E-Mail: office@bhag.gv.at  

Postadresse: 1200 Wien, Dresdner Straße 89

Website: Buchhaltungsagentur des Bundes – BHAG

Darüber hinaus kann das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft kontaktiert werden.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Bürgerservicestelle Wirtschaft

Telefon: + 43 (1) 711 00-805555

E-Mail:  service.wirtschaft@bmaw.gv.at

Postadresse: 1010 Wien, Stubenring 1

Website: www.bmaw.gv.at

Alle wichtigen Informationen rund um den Handwerker:innenbonus finden Konsument:innen hier.

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