Erfolg für die Arbeiterkammer (AK): Amazon erstattet erhöhte Prime-Abogebühren

veröffentlicht am 25.06.2024

Gerichtsbeschluss bringt Erstattung für Prime-Abonnent:innen

Amazon Paket, © Bild von Erik Mclean

Nach langwierigen Verhandlungen erhalten betroffene Prime-Kund:innen in Österreich eine Entschädigung für die Preiserhöhungen von 2022.

Hintergrund und Ergebnis der Gerichtsverhandlung

Im Herbst 2022 stiegen die Preise für Amazon Prime deutlich. Die monatliche Gebühr erhöhte sich von 7,99 auf 8,99 Euro, das ermäßigte Student:innenabo von 3,99 auf 4,49 Euro. Das Jahresabo verteuerte sich von 69,00 auf 89,90 Euro, während das ermäßigte Student:innen-Jahresabo von 34,00 auf 44,90 Euro stieg. Die Arbeiterkammer (AK) bewertete die Preiserhöhungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon als unrechtmäßig und reichte Klage ein. Erste Erfolge vor Gericht führten zu langwierigen Vergleichsverhandlungen mit Amazon. Diese resultierten schließlich in einer verbraucherfreundlichen Lösung: Betroffene Prime-Abonnent:innen in Österreich erhalten eine Rückerstattung oder einen Gutschein. 

Entschädigungsanspruch anmelden

Betroffene Kund:innen können ihre Ansprüche direkt beim Amazon-Kund:innenservice geltend machen. Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach der Dauer der Mitgliedschaft. Wer beispielsweise eine Jahresmitgliedschaft vor der Preiserhöhung im September 2022 abgeschlossen hat, erhält bis zu 36,50 Euro zurück. Bei monatlicher Zahlung beträgt die Erstattung für den gesamten Zeitraum seit der Preiserhöhung 21,00 Euro.

Sie können zwischen einer Rückzahlung oder einem gleichwertigen Amazon-Gutschein wählen. Melden Sie sich bis spätestens 11. September 2024 beim Amazon-Kund:innenservice, um Ihre Entschädigung zu beantragen. Loggen Sie sich in Ihr Amazon-Konto ein und füllen Sie das Formular „Prime Österreich: Antrag auf Erstattung“ aus. Der Amazon-Gutschein ist zehn Jahre lang gültig und kann für fast alle Amazon-Leistungen eingelöst werden.

Ehemalige Prime-Mitglieder sind ebenfalls erstattungsberechtigt. Die Höhe der Rückzahlung richtet sich auch hier nach der Art und Dauer der Mitgliedschaft und deckt die gesamte Preiserhöhung ab. 

Rückerstattungsbeispiele (laut AK)

  • Jahresmitgliedschaft: Mitglieder, die im Juli 2022 ein Prime-Jahresabo abgeschlossen haben und weiterhin aktiv sind, erhalten die Preiserhöhung von 20,90 Euro pro Jahr für die Periode vom 15. September 2022 bis zur Anmeldung der Ansprüche zurück. Das ergibt für 21 Vertragsmonate eine Rückerstattung von rund 36,50 Euro.
  • Monatsmitgliedschaft: Mitglieder mit einer Monatsmitgliedschaft vom 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2023 und einer neuen Monatsmitgliedschaft ab Dezember 2023 erhalten für die Periode vom 15. September 2022 bis 30. Juni 2023 eine Rückerstattung von 1 Euro pro Monat, insgesamt 9,50 Euro.


    Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen