EU-Wahl: Verbraucherschutz in Europa

veröffentlicht am 27.05.2024

Warum es wichtig ist zur Wahl des Europäischen Parlaments zu gehen.

Europaflagge, © Christian Lue on Unsplash

Die EU hat in den letzten Jahrzehnten bedeutende Fortschritte im Verbraucherschutz erzielt, die Bürger:innen in ihrem Konsumalltag deutlich gestärkt und damit ihr Leben sicherer, nachhaltiger und finanziell vorteilhafter gemacht haben. Die EU hat dafür gesorgt, dass entscheidende Entwicklungen erkannt, neue Herausforderungen (z.B. Digitalisierung und neue Technologien), diskriminierungsfreier Zugang zu Produkten und Dienstleistungen, neue Vertriebsformen (z.B. Plattformen), Benachteiligungen besonders schutzwürdiger Verbraucher:innen sowie Nachhaltigkeit breit diskutiert und der Regelungsbedarf geprüft wurden. Diese Politik führte und führt zu vielen positiven Veränderungen.

Errungenschaft der europäischen Verbraucherpolitik

Einige Beispiele für die Verbesserungen der vergangenen Jahre:

  • Abschaffung der Roaming-Gebühren: Verbraucher:innen zahlen im EU-Ausland für Telefonie, SMS und Internet grundsätzlich nicht mehr als zu Hause.
  • Verbraucherkreditrichtlinie: Informationen über Kredite müssen klar und verständlich dargestellt werden, und neue Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung sollen Überschuldung verhindern.
  • Basiskonto: In der EU haben alle Verbraucher:innen das Recht auf ein Konto mit allen Grundfunktionen zu erschwinglichen Preisen.
  • EU-Regelungen zu Flug- und Fahrgastrechten: Diese ermöglichen den Reisenden Entschädigungen für Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen, aber auch die Absicherung von Pauschalreisen, wenn der Veranstalter in Konkurs geht.
  • Digital Services Act (DSA) und Digital Markets Act (DMA): Regulierungsbehörden können gegen die Dominanz großer Digitalplattformen vorgehen.
  • Unlautere Geschäftspraktiken bei Verbrauchergeschäften: Die Liste irreführender und aggressiver Praktiken wird laufend erweitert: z.B. Angaben, die einen Kaufdruck erzeugen, etwa dadurch, dass fälschlicherweise behauptet wird, dass etwas nur noch kurze Zeit verfügbar ist. Diese Praktiken sind unwirksam und können auch Schadenersatz zur Folge haben.
  • Zahlreiche Informationspflichten vor Vertragsabschluss: Verbraucher:innen müssen sowohl über die Vertragsinhalte als auch über ihre Rechte informiert werden. Digitalen Entwicklungen wurde dabei Rechnung getragen. So haben Verbraucher:innen etwa ein Recht auf Information darüber, mit wem sie auf einer Plattform das Geschäft abschließen. So wissen sie, wem gegenüber sie ihre Rechte geltend machen können.
  • Widerrufsrechte: Verbraucher:innen können Online-Käufe grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
  • Gewährleistungsrechte: Diese gibt es in Österreich und vielen anderen EU-Mitgliedstaaten schon lange. Die EU hat sie allerdings verbessert und sieht z.B. vor, dass bei Mängeln, die innerhalb eines Jahres auftreten, die Vermutung besteht, dass diese bereits beim Kauf vorhanden waren. Daher muss das Unternehmen dafür einstehen. Weiters wurden die Gewährleistungsrechte für digitale Produkte erweitert und auch Regelungen zu Software-Updates eingeführt.
  • Nachhaltigkeit und Umweltschutz (Stichwort GREEN DEAL): Im Rahmen des European Green Deal trat im März 2024 die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel in Kraft (konsumentenfragen.at berichtete). Damit wurden die Regelungen etwa im Hinblick auf intransparente Nachhaltigkeitssiegel, unlautere Werbeaussagen („Greenwashing“) oder die frühzeitige Obsoleszenz von Produkten verschärft. Die EU fördert außerdem das Recht auf Reparatur und einheitliche Ladekabel, um (Elektro-)Müll zu reduzieren. Auch die Ökodesign-Verordnung und die Regulierung umweltbezogener Bewerbungen sollen sicherstellen, dass nur Produkte auf den Markt kommen, die energieeffizient sowie langlebig und hinsichtlich ihrer Inhaltsstoffe umweltfreundlich sind.

Aber auch die Rechtsdurchsetzung ist der EU ein besonderes Anliegen: so wurden EU-weit Europäische Verbraucherzentren (in Österreich EVZ) und Schlichtungsstellen geschaffen. Ein EU-Behördenkooperationsnetzwerk soll den staatlichen Vollzug stärken. Unterlassungs- und Abhilfeklagen sollen dafür sorgen, dass z.B. keine rechtswidrigen Geschäftsbedingungen verwendet und Sammelklagen erleichtert werden.

Informationen zur Europawahl 2024

Die EU-Wahl findet am 9. Juni 2024 in Österreich statt. Falls Sie an diesem Tag verhindert sein sollten, finden Sie hier Informationen zur Beantragung einer Wahlkarte. Nutzen Sie Ihre Möglichkeit zur politischen Mitbestimmung und gehen Sie wählen!

Falls Sie noch unschlüssig sind, welcher Partei Sie Ihre Stimme geben wollen, können Sie auch den Wahlrechner verwenden. Nachdem Sie Fragen zu verschiedenen Themen beantwortet haben, berechnet das Tool die Übereinstimmung mit den Positionen der zur Europawahl antretenden Parteien.

Für weitere Informationen zu den Erfolgen und Herausforderungen des europäischen Verbraucherschutzes empfehlen wir den Artikel des deutschen Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen