Freiwilliger Verhaltenskodex der österreichischen Versicherer in Zeiten der Coronakrise

veröffentlicht am 18.05.2020

Die Coronakrise hat Auswirkungen auf alle Facetten unseres Konsumentendaseins. Einkommenseinbußen machen sich in allen Branchen bemerkbar. Laufenden Zahlungen nachzukommen, ist vielen KonsumentInnen nicht mehr möglich.  Ähnlich wie in anderen Branchen unterstützt die Versicherungsbranche betroffene KundInnen mit Stundungen und Prämienreduktion.

"Sollten Verbraucher oder Kleinunternehmen durch die Coronakrise in Zahlungsprobleme oder Zahlungsverzüge geraten, werden die Versicherer ihren KundInnen in Härtefällen auf freiwilliger Basis individuell unter die Arme greifen."

Mit diesen Worten präsentierte der Versicherungsverband Österreich (VVO)  Mitte April einen Verhaltenskodex der österreichischen Versicherer. Dieser gibt einen unverbindlichen Rahmen für das gemeinsame Vorgehen der Versicherungsbranche in der Krise vor, um betroffene VersicherungskundInnen zu unterstützen, die aufgrund von Einkommenseinbußen ihren laufenden Prämienzahlungen nicht nachkommen können.  

Für die jeweiligen Versicherungssparten gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:

Lebensversicherung

Den KundInnen stehen je nach vertraglicher Vereinbarung folgende Möglichkeiten offen:

  • Bei einer Stundung kann die Zahlung für einige Monate ausgesetzt werden. Der Versicherungsschutz bleibt dabei in vollem Umfang aufrecht. Die gestundeten Versicherungsprämien können zu einem späteren Zeitpunkt nachgezahlt werden. Eine Prämienpause kann für einige Monate bis zu einem Jahr – abhängig von den jeweiligen vertraglichen Bedingungen –vereinbart werden. Die Prämien für den Zeitraum der Prämienpause müssen nach deren Ende nicht nachgezahlt werden, die vertraglichen Leistungen reduzieren sich entsprechend. Während der Prämienpause besteht eingeschränkter Versicherungsschutz im Ablebensfall und kein Versicherungsschutz aus Zusatzversicherungen.
  • Bei einer Prämienreduktion wird die Prämie, aber auch der Versicherungsschutz auf Dauer herabgesetzt. Eine Prämienfreistellung wird als Dauerlösung fixiert, die Leistungen sinken demgemäß.

Krankenversicherung

Bei einer privaten Krankenversicherung ist ein Ruhendstellen oder eine Prämienreduktion möglich. Dadurch reduziert sich der Versicherungsschutz. Die Versicherer sind bemüht, individuell Ruhendstellungen und Prämienreduktionen auch unterjährig durchzuführen. Die Versicherer raten aber davon ab, den privaten Krankenversicherungsschutz auszusetzen oder zu reduzieren, weil Leistungen im Krankheitsfall wichtig sein können.

Haushalts-, Eigenheim-, Rechtsschutzversicherung

Neben einer Prämienstundung kann auch eine Prämienreduktion mit verringertem Versicherungsschutz vereinbart werden. Darüber hinaus können bestimmte Zusatzbausteine ausgeschlossen oder höhere Selbstbehalte vereinbart werden.

KFZ-Versicherung

In der KFZ-Haftpflichtversicherung können die Prämien gestundet werden. Der Vertrag kann auch durch Hinterlegung des KFZ-Kennzeichens ruhend gestellt werden (mindestens für 45 Tage). In der KFZ-Kaskoversicherung ist eine Prämienreduktion bei geringerer Deckung durch Umstieg auf andere Produktvarianten wie etwa Teilkasko statt Vollkasko möglich. Eine Prämienreduktion mit sofortiger Wirkung ist auch durch Erhöhung des Selbstbehalts möglich.


Diese Möglichkeiten sollen bis 30. Juni 2020 gelten, können aber – abhängig von der weiteren Entwicklung der Coronakrise – auch verlängert werden.

Individuelle Beurteilung des Einzelfalls ist notwendig

Trotz dieses Verhaltenskodex' empfiehlt der VVO betroffenen KundInnen sich direkt an die oder dene eigene/n Versicherungsbetreuer/in zu wenden, um die individuelle Situation analysieren zu können und allfällige Lösungen zu finden. Sollte das nicht gelingen, können Sie sich an uns als Beschwerdestelle unter der Adresse versicherungsbeschwerde@sozialministerium.at wenden.

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