ChatGPT: Datenschutzbeschwerde wegen Verbreitung von Falschinformationen

veröffentlicht am 14.05.2024

Der Verein noyb hat bei der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) Beschwerde gegen OpenAI eingereicht. Die vom österreichischen Datenschützer Max Schrems mitbegründete NGO wirft dem Anbieter von ChatGPT vor, gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verstoßen.

Im konkreten Fall geht es um eine nicht genannte Person des öffentlichen Lebens. Als ChatGPT nach dem Geburtsdatum befragt wurde, antwortete die KI wiederholt mit Falschinformationen. Von seriösen Personen würden wir in so einem Fall mit Recht erwarten, dass sie antwortet, die entsprechenden Informationen nicht zu besitzen. Nicht so ChatGPT, welches das Geburtsdatum einfach erfindet. Weiters lehnt der Betreiber OpenAI auch den Antrag auf Berichtigung oder Löschung der Daten ab. Eine Korrektur oder Entfernung sei nicht möglich. Man könne Daten nur in Zusammenhang mit bestimmten Anfragen (z.B. zum Namen der Person) blockieren, so das US-Unternehmen. Auskünfte über die verarbeiteten Daten zu seiner Person, deren Quellen oder Empfänger:innen konnten dem Beschwerdeführer ebenfalls nicht übermittelt werden.

OpenAI verstößt laut noyb gegen EU-Datenschutzgesetz

In allen Fällen verstößt OpenAI damit gegen die DSGVO, so die Argumentation von noyb. Denn das EU-Recht besagt, dass persönliche Daten korrekt sein müssen und Personen ein Recht auf die Berichtigung oder Löschung inkorrekter Informationen haben. Zudem müssen Unternehmen auf Anfrage angeben, welche Daten sie über eine Person gespeichert haben und woher diese stammen. noyb fordert die DSB deshalb zu einer Untersuchung der Datenverarbeitungspraktiken von OpenAI auf. Dabei soll geklärt werden, welche Maßnahmen getroffen werden, um die Richtigkeit persönlicher Daten sicherzustellen. Außerdem müsse OpenAI dem Auskunftsbegehren der betroffenen Person nachkommen und die Daten in Einklang mit der DSGVO bringen. Auch die Verhängung eines Bußgelds wird von noyb gefordert, um die zukünftige Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung sicherzustellen.

Die NGO geht davon aus, dass der Fall auf EU-Ebene behandelt wird. Zu den weiteren Entwicklungen werden wir Sie wieder informieren.

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