Booking.com: Konsumentin gewinnt Rechtsstreit um Zeitzone bei Stornierung
veröffentlicht am 21.10.2024
Eine Grazerin, die über Booking.com ein Hotel auf Rhodos gebucht hatte, musste nach einer Stornierung einen Teil der Kosten tragen, da Booking auf die Zeitzone des Hotels verwies. Doch die Konsumentin ging mit Unterstützung der Arbeiterkammer (AK) Steiermark gerichtlich gegen das Unternehmen vor – und gewann.
Eine Grazerin buchte auf Booking.com eine Woche in einem Hotel auf der griechischen Insel Rhodos. Bei der Buchung war zu lesen, dass sie das Zimmer bis 23.59 Uhr desselben Tages kostenlos stornieren könne. Die Verbraucherin stornierte rechtzeitig um 23.29 Uhr. Booking.com verweigerte jedoch die kostenlose Stornierung und argumentierte, die Frist sei nach der Zeitzone des Hotels (Eastern European Summer Time, EEST) zu berechnen, die eine Stunde vor mitteleuropäischer Zeit liege. Das Unternehmen zog daher 50 Prozent des Buchungsbetrags ein.
Kein Hinweis auf Zeitzone während des Buchungsvorgangs
Die Konsumentin wandte sich an die AK Steiermark, die den Fall untersuchte. Es wurde festgestellt, dass während des gesamten Buchungsvorgangs kein klarer Hinweis auf die maßgebliche Zeitzone gegeben wurde. Da sich Booking nicht einsichtig zeigte, klagte die AK das Unternehmen. Vor dem Bezirksgericht Graz-West argumentierte Booking mit einem früheren Urteil des Landesgerichts Linz aus dem Jahr 2015, bei dem ein großer Zeitunterschied für eine Reise nach Thailand eine Rolle spielte. Doch der Richter wies darauf hin, dass es sich im aktuellen Fall um einen minimalen Zeitunterschied innerhalb Europas handle. Für die durchschnittlichen Konsument:innen sei es nicht offensichtlich, dass die Stornierung nach der Hotelzeitzone berechnet werden müsse.
Urteil ist rechtskräftig
Das Gericht entschied zugunsten der Grazerin. Booking legte Berufung ein, doch auch das Landesgericht Graz bestätigte das Urteil, das nun rechtskräftig ist. Das Unternehmen muss der Konsumentin das einbehaltene Entgelt zurückzahlen und die Prozesskosten tragen.
Nach Angaben der AK Steiermark fehlt trotz des Urteils auf der Website von Booking.com weiterhin ein klarer Hinweis auf die Bedeutung der Zeitzone bei Stornierungen.