Geschäftsfähigkeit – Ab wann darf ich selbst Verträge abschließen?

Geschäftsfähig zu sein, bedeutet, dass man Verträge abschließen darf, also zum Beispiel Dinge kaufen oder verkaufen kann. Ob und wie man das machen darf, hängt vom Alter ab.

Altersstufen der Geschäftsfähigkeit

  1. Kinder bis 7 Jahre: Kinder, die noch nicht 7 Jahre alt sind, sind nicht geschäftsfähig. Das heißt, sie dürfen keine Verträge abschließen. Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn sie sich von ihrem Taschengeld z. B. eine Süßigkeit kaufen, ist das okay. Solche kleinen „Taschengeldgeschäfte“ dürfen sie alleine machen.
  2. Unmündige Minderjährige (7 bis 14 Jahre): Kinder zwischen 7 und 14 Jahren dürfen auch nur kleine Dinge von ihrem Taschengeld kaufen, also kleine Sachen des Alltags. Größere Geschäfte (wie teure Spiele oder Kauf eines Handys) dürfen sie nicht alleine abschließen. Dafür brauchten sie die Zustimmung ihrer Eltern.
  3. Mündige Minderjährige (14 bis 18 Jahre): Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, sie dürfen schon mehr alleine entscheiden. Sie können selbst über das Geld verfügen, das sie selbst verdient haben oder als Geschenk bekommen haben. Aber auch hier gibt es Grenzen: Wenn sie sich etwas kaufen, das sehr teuer ist oder langfristige Folgen hat (wie ein Handy-Vertrag), brauchen sie die Zustimmung der Eltern.
  4. Volljährige (ab 18 Jahren): Ab dem 18. Geburtstag ist man voll geschäftsfähig. Das bedeutet, man darf alle Verträge alleine abschließen, ohne dass die Eltern zustimmen müssen.

Weitere Informationen

Hier findest du ein Video zum Thema Geschäftsfähigkeit, das dir und deinen Eltern dasThema verständlich erklärt.

Was bedeutet Geschäftsfähigkeit?

Ab welchem Alter darf mein Kind etwas kaufen? Warum schützt sie Kinder und was bedeutet das für Eltern? Das erfährst du im Video.

Zum Nachlesen gibt es den Folder Geschäftsfähigkeit Jugendliche.

Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen