EU-weite Beschwerde gegen Greenwashing von Fluggesellschaften

veröffentlicht am 18.07.2023

Der europäische Verbraucherverband BEUC und rund zwei Dutzend seiner Mitgliederorganisationen haben im Juni 2023 eine Beschwerde wegen irreführender Klimabehauptungen von Fluggesellschaften eingebracht.

Das Kürzel BEUC leitet sich  von der französischen Bezeichnung „Bureau Européen des Union de Consommateurs“ ab, was übersetzt so viel heißt wie „Europäisches Büro der Verbraucherverbände“ bedeutet. Der Dachverband setzt sich aus 45 unabhängigen Verbraucherorganisationen aus 31 europäischen Ländern zusammen. Aus Österreich sind der Verein für Konsumenteninformation und die Arbeiterkammer Mitglied bzw. assoziiertes Mitglied. 

Aufgabenbereich von BEUC

Der Verband sieht seine Hauptaufgabe darin, die Interessen europäischer Konsument:innen zu vertreten und ihre Anliegen bei EU-Institutionen einzubringen. BEUC befasst sich mit sämtlichen Themen, die für die Verbraucherpolitik von Bedeutung sind, so z.B. mit Wettbewe

rb, allgemeinen Verbraucherrechten und ihrer Durchsetzung, digitalen Rechten, Energie, Finanzdienstleistungen, Lebensmitteln, Gesundheit, Nachhaltigkeit und Handelspolitik.

Bei wem hat BEUC Beschwerde eingereicht?

Die Beschwerde wurde bei der Europäischen Kommission und beim CPC-Netzwerk eingebracht. CPC ist die Abkürzung für „Consumer Protection Cooperation“ und steht für das Netzwerk europäischer Verbraucherbehörden. Darin arbeiten nationale Behörden und die EU-Kommission zusammen, um kollektive (also eine Vielzahl von Verbraucher:innen betreffende) grenzüberschreitende Verstöße gegen europäisches Verbraucherschutzrecht abzustellen. 

Welche Punkte betrifft die Beschwerde von BEUC?

Der Verband geht gegen seiner Ansicht nach irreführende Behauptungen von 17 europäischen Fluglinien vor, da diese gegen EU-Vorschriften zur Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken verstoßen würden. Konkret beanstandet BEUC die folgenden Punkte:

  • Manche Fluggesellschaften versprechen Verbraucher:innen, sie könnten die CO2-Emissionen ihres Flugs kompensieren bzw. ausgleichen, wenn sie eine Ausgleichszahlung leisten oder einen bestimmten Tarif wählen. Das BEUC bemängelt diese Praktik und argumentiert, dass der Klimanutzen solcher Ausgleichsmaßnahmen sehr ungewiss sei, während die klimaschädlichen Effekte von Flugreisen nachgewiesen seien.
  • Der Verband hält außerdem die Behauptung für irreführend, dass Flugreisen „nachhaltig“, „grün“ oder „verantwortungsvoll“ sein könnten, da man mit den derzeit eingesetzten Techniken gar nicht in der Lage sei, CO2-Emissionen zu verhindern.
  • Was BEUC außerdem beanstandet, sind Aussagen und Praktiken rund um sogenannte SAFs (Sustainable Aviation Fuel), also nachhaltige Flugtreibstoffe. Flugreisenden wird ein teurerer Tarif angeboten – mit dem Versprechen, damit die Verwendung nachhaltiger Treibstoffe voranzutreiben, obwohl, wie BEUC argumentiert, der tatsächlich verwendete Anteil von SAFs noch lange sehr gering sein dürfte. 

Was fordert BEUC?

Die Organisation wünscht sich ein europaweites Vorgehen gegen die ihrer Ansicht nach unlauteren „Greenwashing“-Praktiken und fordert die Fluggesellschaften dazu auf, irreführende und falsche Behauptungen über „grünes“ Fliegen zu unterlassen. Fliegen sei nicht nachhaltig, deshalb sollten Verbraucher:innen auch keinen solchen Eindruck vermittelt bekommen, betont BEUC.

Der Verband verlangt außerdem, dass Fluggesellschaften, die ihren Kund:innen auf der Grundlage irreführender Aussagen „grüne“ Tarife angeboten hätten, ihnen diese zusätzlichen Kosten erstatten sollten.

Zur Website von BEUC geht's hier.

Die Liste der Fluggesellschaften und die beanstandeten Praktiken finden Sie hier (in englischer Sprache).

Die von BEUC in Auftrag gegebenen Studie ist hier abrufbar (in englischer Sprache) 

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