Irische Datenschutzbehörde verhängt Millionenstrafe gegen Meta (vormals Facebook)

veröffentlicht am 17.01.2023

Braucht Meta für die Bereitstellung personalisierter Werbung eine gesonderte Einwilligung ihrer Nutzer:innen? Ja, sagt der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und ihm folgend die irische Datenschutzbehörde (DPC). Damit findet ein langer Rechtsstreit zwischen noyb und Meta ein vorläufiges Ende.

Am 25. Mai 2018, als die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft trat, änderte Meta Ireland Limited ihre AGB und verschob unter anderem die Einwilligung zu personalisierter Werbung in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das hatte zur Folge, dass Nutzer/innen, die Meta nutzen wollten und den Nutzungsvertrag unterschreiben, „automatisch“ zustimmten, dass ihre Daten zu Werbezwecken verwendet werden dürfen. Die Klausel sollte damit nicht mehr unter die strengen Anforderungen einer "Einwilligung" nach der DSGVO fallen. Nach Ansicht der Datenschutzorganisation noyb umging Meta damit die DSGVO und reichte am 25. Mai 2018 Beschwerde bei den zuständigen Datenschutzbehörden ein. Der Beginn eines langen Rechtstreits….

Unterschiedliche Rechtsansichten

Nach der DSGVO braucht jede Datenverarbeitung eine Rechtsgrundlage. Die DSGVO sieht sechs Rechtsgrundlagen vor, unter anderem die Einwilligung und eine Verarbeitung, die für die Erfüllung eines Vertrags erforderlich ist.

 Meta argumentiert, dass die Bereitstellung personalisierter Werbung ein Teil des gegenüber den Nutzer/innen zu erfüllenden Vertrags ist und daher eine gesonderte Einwilligung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten nicht mehr nötig sei.

Nach Ansicht von Max Schrems, Gründer des Datenschutzvereins noyb, sei aber eine Einwilligung der Nutzer:innen notwendig. Meta habe die Bereitstellung personalisierter Werbung als „Leistung an den Kunden“ in die AGB des Nutzungsvertrags gepackt, um eben eine explizite Einwilligung zu vermeiden. Meta habe versucht, dadurch die strengen Vorgaben der DSGVO an die Einwilligung zu umgehen.

Ein langer Weg…

Anfang Dezember 2022 (viereinhalb Jahre nach Einreichung der Beschwerden von noyb!) hat der EDSA seine Entscheidung gefällt: Meta und Instagram dürfen die Daten ihrer Nutzer:innen für Werbung nicht ohne Einwilligung nutzen.

Der EDSA überstimmte damit einen früheren Entscheidungsentwurf der irischen Datenschutzbehörde (DPC) - der zuständigen Regulierungsbehörde für Meta in der EU - welche die Umgehung der DSGVO durch Meta für rechtmäßig hielt. Die Entscheidung der EDSA verpflichtete die irische DPC, innerhalb eines Monats eine endgültige Entscheidung zu treffen. Die DPC ist dabei an die Entscheidung des EDSA gebunden.

Offizielle Entscheidung der irischen Datenschutzbehörde

Nun liegt die offizielle Entscheidung der DPC vor: der US-amerikanische Konzern Meta hat laut Mitteilung der irischen Datenschutzbehörde DPC mit seinen beiden Plattformen Facebook und Instagram gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen. Die Behörde verhängte eine Strafe von 210 Millionen Euro für Verstöße von Facebook und von 180 Millionen Euro für Instagram. Darüber hinaus muss Meta innerhalb von drei Monaten seine Datenverarbeitung in Einklang mit den Vorgaben der DSGVO bringen.

Es ist davon auszugehen, dass Meta gegen die Entscheidung vor den irischen Gerichten Berufung einlegen wird. Nach Ansicht von noyb sind die Chancen, eine solche Berufung zu gewinnen, nach der verbindlichen Entscheidung des europäischen Datenschutzausschusses EDSA und der irischen Datenschutzbehörde DPC als minimal anzusehen.

Aus Sicht des Daten- und Konsumentenschutzes eine erfreuliche Entscheidung und ein wichtiger Puzzlestein einer effektiven Durchsetzung des Datenschutzrechts!

Werbeverbot für Meta - Entscheidung veröffentlicht (noyb.eu)

 

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