Viele Menschen in Österreich und anderen Staaten der EU konnten bisher kein Bankkonto eröffnen, weil sie entweder überschuldet oder wohnsitzlos waren. Die EU hat deshalb in einer Richtlinie festgelegt, dass allen Konsumentinnen/Konsumenten ab sofort in allen Mitgliedstaaten das Recht auf ein so genanntes Basiskonto zusteht.