Unterschied zwischen einem normalen Konto und einem Basiskonto

Alle Konsumentinnen/Konsumenten haben das Recht, bei einer österreichischen Bank ihrer Wahl ein Basiskonto zu eröffnen. Bei einem normalen Konto entscheidet die Bank, wer ein Konto eröffnen darf. Zum normalen Konto gibt es einige Unterschiede. 

Bei einem Basiskonto legt das Gesetz zum Schutz der Konsumentinnen/Konsumenten genau fest:

- Welche Leistungen das Basiskonto umfasst!
- Welche Kosten die Bank dafür maximal verrechnen darf!

Bei einem normalen Konto kann die Bank die Kosten für ihre Leistungen selbst bestimmen. 

  • Sie dürfen ein Basiskonto nicht überziehen. Sie dürfen also nicht mehr Geld ausgeben als auf dem Konto liegt.
    Bei einem normalen Konto kann Ihnen die Bank erlauben, das Konto zu überziehen. Das nennt man Überziehungsrahmen. Sie können dann mehr Geld abheben als auf dem Konto liegt. Den Überziehungsrahmen gewährt die Bank allerdings nur dann, wenn Sie genug Geld verdienen. Denn nur so können Sie eine solche Überziehung auch wieder zurückzahlen. 
  • Die Bank kann ein Basiskonto nur aus bestimmten wichtigen Gründen kündigen.
    Ein normales Konto kann die Bank jederzeit ohne Begründung kündigen. Zwischen der Kündigung und dem Ende des Vertrages muss es aber eine Frist von mindestens zwei Monaten geben. Diese Frist heißt Kündigungsfrist.
  • Bei einem Basiskonto hat die Bank eine sogenannte Unterstützungspflicht. Das heißt: Die Bank muss Ihnen bei der Eröffnung und der Nutzung des Kontos persönlich helfen. So ist gesichert, dass Sie Ihre Rechte ausüben und das Konto zweckmäßig nutzen können. Bei einem normalen Konto muss die Bank die Konsumentinnen/Konsumenten nicht persönlich unterstützen.

Das Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG) regelt alle Details zum Basiskonto.

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