Sammelklage – ein taugliches Instrument zur Durchsetzung kollektiver Interessen

veröffentlicht am 03.12.2019

EU-Ministerrat einigt sich auf eine europaweite Einführung von Sammelklagen.

Aktuell unterstützt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) 851 Personen in insgesamt 16 Sammelklagen gegen 3 Versicherungen mit einem Gesamtstreitwert von rund 14 Millionen Euro.

Im Jahr 2017 hatten sich rund 7000 Konsumentinnen und Konsumenten beim VKI gemeldet, die von ihren Lebensversicherungsverträgen zurücktreten wollten und deren Rücktrittsbelehrungen nach Einschätzung des VKI fehlerhaft waren. Mit fast allen Versicherungen konnte im Herbst 2017 ein Rahmenvergleich geschlossen werden.  Drei Versicherungen waren nicht bereit, sich der Vereinbarung zu unterwerfen;  gegen diese werden nun die Sammelklagen geführt.

Sammelklage auf nationaler Ebene

Die Wichtigkeit und Notwendigkeit von Sammelklagen hat sich in den letzten Jahren verdeutlicht. Denn eines ist sicher - nicht jeder der 851 Personen hätte individuell geklagt. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Konsument/innen mehrheitlich auf ihre Ansprüche verzichtet hätten.  Denn viel zu groß ist das Risiko, auf den Prozesskosten sitzen zu bleiben und gerade bei Verbrauchergeschäften ist oftmals auch das Verhältnis zwischen dem Streitwert der eingeklagten Forderung und den Prozesskosten zu groß.

Und so zeigen die Anlegerskandale der vergangenen Jahre sowie auch aktuell die Verfahren gegen VW („Dieselskandal“), dass die derzeitigen Möglichkeiten zur Abwicklung von Massenverfahren in Österreich nicht ausreichend sind.  Um zahlreichen geschädigten Konsumentinnen und Konsumenten dennoch zu ihrem Recht zu verhelfen, behilft man sich seit ca. 15 Jahren mit einem Konstrukt, bei dem in der Regel der Verein für Konsumenteninformation oder die Bundesarbeitskammer als Kläger auftritt und die Ansprüche, die ihnen von geschädigten Konsument/innen zuvor abgetreten wurden, im eigenen Namen einklagen. Die "Sammelklage österreichischer Prägung" hat wesentliche Defizite – Defizite, die vielleicht die Sammeklage auf EU-Ebene beheben wird.

Sammelklage auf EU-Ebene

Der EU-Ministerrat hat sich am 28.11.2019 auf die europaweite Einführung von Sammelklagen geeinigt. Die Richtlinie sieht vor, dass sowohl etablierte wie auch künftige Verbraucherverbände bei Massenschadensfällen für geschädigte Verbraucher/innen auf Leistung klagen können und damit auch die Möglichkeit haben, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Richtlinie führt damit erstmals auf europäischer Ebene ein Instrument des kollektiven Rechtsschutzes ein.

Damit die Richtlinie in Kraft treten und in weiterer Folge dann von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden kann, müssen sich aber das Europäische Parlament, der Ministerrat und die Europäische Kommission  in den sogenannten "Trilogverhandlungen" auf eine gemeinsame Linie einigen.

Sollte die vom EU-Ministerrat beschlossene Fassung halten, wird sie jedenfalls Verbesserungen für Sammelklagen gegen ausländische Konzerne mit sich bringen.  Sammelklagen wie sie derzeit im VW-Dieselskandal geführt werden, könnten leichter abgewickelt werden. Auch grenzüberschreitende Datenschutzverstöße könnten leichter geahndet werden. Ein kollektives Vorgehen gegen internationale Konzerne wie Facebook, Google oder Amazon ist derzeit nicht möglich.

 

Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen