Insolvenz der Möbelhäuser Kika/Leiner

veröffentlicht am 14.06.2023

Was bedeutet diese für Verbraucher:innen?

Schlichte, moderne bunte Bugholz-Sessel, © Jean-Philippe-Delberghe-Feijc auf unsplash
Wird ein Unternehmen insolvent, können Gläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzgericht anmelden. In Österreich gibt es eine Ediktsdatei, in der die Insolvenzen in Österreich und die wichtigsten Informationen dazu kundgemacht werden (www.edikte.justiz.gv.at).

Das angekündigte Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung bei der Möbelkette Kika/Leiner ist am Dienstag, 13.6.2023 am Landesgericht St. Pölten eröffnet worden. LG St. Pölten, 14 S 93/23a - Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung - Leiner & kika Möbelhandels GmbH (justiz.gv.at)

Bei einem Sanierungsverfahren ist es das Ziel, dass das Unternehmen entschuldet weitergeführt werden kann. In diesem Fall wird das Unternehmen von einem externen Verwalter geführt, der das verfügbare Vermögen unter den Gläubigern aufteilt. Den Gläubiger:innen wird eine Quote von 20 Prozent zahlbar innerhalb von zwei Jahren angeboten.

Was bedeutet dieser Schritt für Verbraucher:innen?

  • Gutscheine

Sobald ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, darf das Unternehmen grundsätzlich keine Gutscheine mehr annehmen.

Für Gutscheingläubiger von kika/Leiner gibt es aber laut Ediktsdatei einen sehr wichtigen Hinweis: Diese brauchen ihre Forderungen aus noch nicht eingelösten Gutscheinen NICHT als Forderung bei Gericht anzumelden. Die Einlösung der Gutscheine in den Filialen wird durch einen Kapitalzuschuss des Eigentümers ermöglicht.

Wichtig: Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich nicht abschätzen, ob dieser Kapitalzuschuss ausreichend sein wird, um die Einlösung aller Gutscheine zu ermöglichen. Daher ist empfehlenswert, vorhandene Gutscheine so rasch wie möglich, allerspätestens bis zum Ende der Anmeldefrist am 8.8.2023, einzulösen und damit Waren zu kaufen, die auch gleich mitgenommen werden können.

Werden Gutscheine nicht mehr angenommen, müsste man diese im Insolvenzverfahren anmelden und erhält eine Quote von 20% innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplans. Die Anmeldung kostet € 25,-.

Bei Gutscheinen ist gut zu überlegen, ob die Anmeldung im Insolvenzverfahren sinnvoll ist. Dazu muss man zwischen den Kosten der Forderungsanmeldung (25€) und der zu erwartenden Quote, die man erhält, abzuwägen. Eine Anmeldung wird sich also erst bei einem höherwertigen Gutschein rentieren.

Bsp.: Haben Sie Gutscheine im Wert von € 200,-. 20% Quote sind € 40,- abzüglich der Anmeldungskosten von € 25,- macht Endsumme € 15,-. Die Auszahlung hat innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplans zu erfolgen.

  • Anzahlungen

Nach derzeitigem Stand wird dieser Kapitalzuschuss nicht für bereits geleistete Anzahlungen herangezogen. Es bleibt abzuwarten, ob sich das in der nächsten Zeit noch ändern wird. Da es einen aufrechten Vertrag gibt, bliebe nach derzeitigem Stand Verbraucher:innen nichts anderes übrig, als diese Forderung im Insolvenzverfahren anzumelden. Der Insolvenzverwalter entscheidet dann, ob er am Vertrag festhält und die Ware noch liefert oder vom Vertrag zurücktritt. Diesfalls bekommen Sie dann von der Anzahlung die 20%-ige Quote.

Ist ein Vertrag bereits abgeschlossen, aber die Anzahlung noch nicht gezahlt, dann können sich Verbraucher:innen eventuell auf die sogenannte „Unsicherheitseinrede“ berufen und die Anzahlung verweigern. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Wegen schlechter Vermögensverhältnisse des Unternehmens ist dessen Erbringung der Leistung gefährdet.
     
  • Die schlechten Vermögensverhältnisse dürfen Verbraucher:innen bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt sein.

Entscheidend für die Beurteilung, ob man als Verbraucher:in seine/ihre Leistung zurückhalten darf, ist die objektiv begründete Besorgnis, dass der andere zur Erfüllung der Gegenleistung wegen Zahlungsunfähigkeit nicht imstande sein wird. Außerdem muss gegeben sein, dass keine Sicherstellung durch den Unternehmer erfolgt ist. Die Unsicherheitseinrede greift dann nicht, wenn die Anzahlungen abgesichert sind (etwa durch eine Bankgarantie).

Hinweis: kika/Leiner-Möbelhäuser dürfen für die Dauer eines Sanierungsverfahrens weiter betrieben werden. Das heißt, es ist weiterhin möglich, Waren zu kaufen. Es ist empfehlenswert, nur Waren, die sofort ausgehändigt werden können, zu kaufen.

Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen