Israel – was Reisende wissen müssen

veröffentlicht am 18.10.2023

Nach dem Angriff der Hamas und der geplanten Bodenoffensive Israels im Gazastreifen hat das Außenministerium eine partielle Reisewarnung (Sicherheitsstufe 5) ausgesprochen. Was bedeutet das für Reisende, die aktuell einen Urlaub in Israel geplant haben?

Was bedeutet eine Reisewarnung genau?

Das Außenministerium spricht eine Reisewarnung aus, wenn für Reisende eine "konkrete Gefahr für Leib und Leben droht". Mit dieser Warnung wird Urlauber:innen davon abgeraten, in das betroffene Land zu reisen. Es ist allerdings kein Verbot.

Sobald das österreichische Außenministerium die höchste Reisewarnung der Stufe 5 oder 6 ausspricht, hat man aber gute Karten, kostenfrei von einer Reise zurückzutreten. Begründen lässt sich das dann mit der offiziellen Unzumutbarkeit der Reise wegen der objektiven Gefahr am Urlaubsort.

Kann ich meine Pauschalreise kostenfrei stornieren?

Bei Pauschalreisen sieht das Pauschalreisegesetz unter gewissen Voraussetzungen ein Rücktrittsrecht mit Kostenersatzanspruch für bereits geleistete Zahlungen vor. Der kostenlose Rücktritt ist aber nur dann möglich, wenn am Urlaubsort oder in dessen Nähe Umstände auftreten,

  • die unvermeidbar und außergewöhnlich sind und
  • die Durchführung der Reise oder Ihre Beförderung an das Reiseziel erheblich beeinträchtigen.

Es muss sich um Ereignisse handeln, die weder von Ihnen als Reisendem noch von Ihrem Vertragspartner (dem Reiseveranstalter) zu verantworten oder zu beeinflussen sind. Nur wenn das alles zutrifft, müssen Sie keine Stornogebühr bezahlen.

Die Reise ist etwa erheblich beeinträchtigt, wenn sie nicht wie vereinbart durchgeführt werden kann (z.B. Reiseziele einer Rundreise sind nicht erreichbar) oder unzumutbare persönliche Sicherheitsrisiken für die Reisenden bestehen.

Was ist, wenn ich Hotel und Flüge individuell gebucht habe?

Für Individualreisende gelten nicht die gleichen Rechte wie für Pauschalurlauber:innen. Reisende bekommen natürlich ihr Geld zurück, wenn die Airline den Flug oder das Hotel die Buchung streicht. Ist dies nicht der Fall, sieht es anders aus. Dann ist die Rechtslage davon abhängig, welches Recht anwendbar ist und was dieses vorsieht. Bei Hotels gilt das lokale Recht. Bei Flügen ist, sofern nichts anderes vertraglich bestimmt wurde, österreichisches Recht anzuwenden, wenn der Passagier seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat und der Flug hier startet oder endet.

Nach österreichischem Recht kann man sich bei einer plötzlichen Reisewarnung der Stufe 5 oder 6 für das Urlaubsziel in der Regel auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen und so sein Geld zurückbekommen. Viele Länder haben ähnliche Regelungen.

Unabhängig von der Rechtslage können Reisende aber auf Kulanz der Hotelbetreiber und der Airline hoffen und sollten sie in jedem Fall kontaktieren.

Service-Hotline „Gefahr am Urlaubsort“

Information und Unterstützung zur Einschätzung der konkreten Situation erhalten Sie bei der kostenlosen Service-Hotline „Gefahr am Urlaubsort" (01/ 588 77 63), die im Auftrag des Sozialministeriums im Europäischen Verbraucherzentrum im Verein für Konsumenteninformation eingerichtet worden ist.

Lesen Sie mehr beim Europäischen Verbraucherzentrum.

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