Sachverständige
In gerichtlichen Verfahren ergeben sich manchmal Fragen, die nur mit besonderer Fachkunde geklärt werden können. In diesem Fall werden Sachverständige bestellt und mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt.
Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige
Meistens sind dies allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige (Gerichtssachverständige), die in einer vom Justizministerium eingerichteten Datenbank („Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste") eingetragen sind.
Über die Eintragung in die Sachverständigenliste entscheiden die Präsidenten der Landesgerichte. Voraussetzung ist der Nachweis der Sachkunde, die Ablegung einer Prüfung und der Abschluss einer Haftpflichtversicherung. In Ausnahmefällen - etwa bei besonders ausgefallenen Fragestellungen - können von den Gerichten auch nicht eingetragene Sachverständige bestellt werden.
Aufgaben
Die Aufgabe der Sachverständigen ist zunächst die Befundaufnahme, also die Ermittlung und Beschreibung der relevanten Tatsachen. Das eigentliche Gutachten enthält dann die aus dem Befund unter Anwendung der besonderen Sachkunde und Erfahrung gezogenen Schlussfolgerungen. Die Sachverständige/der Sachverständige gibt keine rechtliche Beurteilung ab.
Gutachten als Beweismittel
Ein Gutachten ist ein Beweismittel, das wie alle anderen Beweismittel der freien Würdigung durch das Gericht unterliegt. In der Praxis kommt den Gutachten der Gerichtssachverständigen, die gesetzlich zu Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet sind, eine ganz wesentliche Bedeutung für die Sachverhaltsfeststellung des Gerichts zu. Eine Entkräftung ist meist nur durch eine Beweisführung auf gleicher fachlicher Ebene, also durch ein Gegengutachten, möglich. Auch für die außergerichtliche Klärung von Sachverhalten oder zur Vorbereitung auf eine gerichtliche Auseinandersetzung kann die Einholung eines Gutachtens zweckmäßig sein. Geeignete Sachverständige findet man in der Gerichtssachverständigenliste.
Kostenersatz?
Die Kosten für Privatgutachten sind vom Auftraggeber zu bezahlen. Nur wenn die Gutachtenseinholung für die gerichtliche Rechtsverfolgung notwendig und zweckmäßig war, besteht die Möglichkeit, diese Kosten auch im Verfahren geltend zu machen.
In einem gerichtlichen Verfahren wird zugleich mit der Bestellung einer Sachverständigen/eines Sachverständigen vom Gericht auch verlangt, dass die Verfahrensparteien einen Kostenvorschuss erlegen. Wer die vom Gericht nach Abschluss des Gutachtens bestimmten Kosten endgültig tragen muss, richtet sich wie bei den sonstigen Verfahrenskosten nach dem Prozessausgang.
Manche Streitfälle lassen sich auch außergerichtlich durch Beiziehung von Sachverständigen klären. Auch wenn Sie schon privat ein Gutachten eingeholt haben, muss in einem nachfolgenden gerichtlichen Verfahren vom Gericht eine Sachverständige/einen Sachverständigen bestellt werden, die/der möglicherweise zu einem anderen Ergebnis kommt. Die Gutachten unterliegen der freien Beweiswürdigung durch das Gericht.
Material
Justizbuch: Alles was Recht ist.
Erhältlich beim Justizministerium.
Justizbuch "Alles was Recht ist" - BMJ
Mediation und Schlichtung.
Erhältlich bei der Österreichischen Notariatskammer.
www.notar.at/de/dienstleistungen/mediation/
Verbraucherschlichtung - Die Schlichtungsstelle auf einem Blick.
Hrsg. Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte.
Download
Miteinander statt Gegeneinander - Der Weg zur Schlichtung.
Informationen über die 8 staatlich anerkannten Schlichtungsstellen und deren Verfahren.
Hrsg. Sozialministerium.
Download
Links
Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste des BMJ.
https://sdgliste.justiz.gv.at/edikte/sv/svliste.nsf/welcoma?Openform
Informations- und Beschwerdeservice der Justizombudsstellen in Österreich.
https://www.justiz.gv.at/web2013/home/buergerservice/rechtsauskuenfte~8ab4a8a422985de30122a90a83b561c5.de.html
Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
Beratung | VKI
Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) informiert und unterstützt kostenlos Verbraucher:innen bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte in Europa.
Europäisches Verbraucherzentrum Österreich | Rat und Hilfe für Verbraucher in Europa (europakonsument.at)
Informationen zum Verbraucherrecht des VKI (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) mit aktuellen Gerichtsurteilen, News und Musterbriefen.
Verbraucherrecht | VKI
Kontakt
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