Hauskauf

Beim Kauf eines bereits bestehenden Hauses erwirbt man in der Regel auch den dazugehörigen Grund. In Ausnahmefällen kann das Eigentum am Gebäude auch vom Grundeigentum getrennt sein (Baurecht oder Superädifikat).

Alleiniges oder Miteigentum

Eine Immobilie kann allein oder von mehreren Personen im Miteigentum erworben werden. Eine Immobilie ist ein Grundstück oder ein Gebäude oder ein Grundstück mit Gebäude. Entsprechend der Miteigentumsanteile werden die Rechte, z.B. wer wann darüber verfügen kann, aber auch die Pflichten, beispielsweise die Zahlung der laufenden Kosten, aufgeteilt. Für die Regelung der Benützung braucht man eine gesonderte Vereinbarung.

Können sich Miteigentümerinnen/Miteigentümer über bestimmte Fragen nicht einigen, kann beim Bezirksgericht eine Teilungsklage eingebracht werden. Wenn keine Teilung der Liegenschaft möglich ist und auch kein Wohnungseigentum begründet werden kann, wird das gesamte Haus versteigert. Der Erlös wird gemäß den Anteilen aufgeteilt.

Manchmal werden Einfamilienhäuser auch als Teil einer Gesamtanlage verkauft. In diesem Fall kann man nur Miteigentümerin/Miteigentümer an der gesamten Liegenschaft werden. Durch eine Benützungsvereinbarung wird die alleinige Nutzung eines bestimmten Hauses ermöglicht. Allerdings haften dabei meist alle für die laufenden Kosten und für die Erhaltung von allen Häusern. Das kann besonders dann sehr unangenehm sein kann, wenn andere HausbesitzerInnen in der Anlage in Zahlungsverzug geraten. Rechtlich besser abgesichert ist man, wenn für die jeweiligen Häuser Wohnungseigentum begründet wurde.

Objektsuche

Ebenso wie bei der Wohnungssuche sollte man auch vor der Suche nach einem eigenen Haus die Wohnwünsche und die finanziellen Möglichkeiten klären. Eine spontane Fehlentscheidung oder auch eine schlechte Finanzplanung kann in diesem Fall nämlich sehr teuer werden und im schlimmsten Fall sogar zur Verschuldung führen.

Für die Suche nach dem passenden Haus braucht man Geduld und auch etwas Glück, besonders dann, wenn man es provisionsfrei, d.h. ohne Bezahlung der Vermittlung, erwerben will. Eine Möglichkeit, unter Umständen günstig zu einem Haus zu kommen, besteht darin, bei öffentlichen Versteigerungen mitzubieten. Diese werden über das Internet bekannt gegeben und vom zuständigen Bezirksgericht durchgeführt. 

Versteigerung und Kauf aus zweiter Hand

Vor dem Versteigerungstermin sollte man sich unbedingt das gesamte Schätzgutachten sowie die genauen Versteigerungsbedingungen vom Bezirksgericht besorgen. Das gewünschte Objekt sollte genau besichtigt werden, denn bei einem Erwerb im Rahmen einer Versteigerung gibt es keine Gewährleistung. Ein Vorteil dabei ist allerdings, dass der Wert der Liegenschaft von Sachverständigen geschätzt wurde.

Wenn Sie sich für ein Einfamilienhaus aus zweiter Hand interessieren, sollten Sie es mehrmals gründlich besichtigen. Bei näherem Interesse nehmen Sie eine Expertin/einen Experten aus dem Baubereich mit. Beim Verkauf eines Hauses muss die Verkäuferin/der Verkäufer einen „Energieausweis" vorlegen. Wird kein Energieausweis vorgelegt, so gilt eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.

WICHTIG

Wenn Sie ein Haus oder ein Grundstück direkt von einer Privatperson kaufen, können Gewährleistungsrechte teilweise oder gänzlich ausgeschlossen werden. Achten Sie bei den Kaufverhandlungen darauf, dass die Verkäuferin oder der Verkäufer zumindest die Haftung dafür übernimmt, dass alle baubehördlichen Pläne vorliegen und alle öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen und Auflagen erfüllt sind.

Wickeln Sie einen Haus- und Grundkauf nur mit der Unterstützung eines Notariats oder einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwalts und einer Treuhandvereinbarung ab.

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