Welttuberkulosetag 2024

veröffentlicht am 25.03.2024

Tuberkulose ist nach wie vor eine der weltweit häufigsten Infektionserkrankungen. Was die Veterinärbehörden in Österreich dagegen tun und was das mit Konsument:innenschutz zu tun hat, erfahren Sie hier.

Mycrobacterium ist eine Gattung von bestimmten Bakterien. Im „Mycobacterium - tuberculosis – Komplex“ (MTBC) sind bestimmte bakterielle Erreger, welche Tuberkulose bei Mensch und Tier auszulösen können. Da Tuberkulose vom Tier auf den Menschen (rück)übertragbar ist, steht sie im besonderen Fokus der Veterinärbehörden und das Auftreten dieser Mycobakterien beim Tier unterliegt gemäß den veterinärrechtlichen Vorschriften der Anzeigepflicht.

Tuberkulose-Erreger können über die Atemwege, oder die Milch ausgeschieden werden. Die Übertragung zwischen den Tieren und von den Tieren auf den Menschen erfolgt häufig über die Atemwege (Schnauben, Husten), insbesondere bei intensiven Kontakten von Tieren untereinander oder der Tiere zu Menschen (z.B. im Rahmen der Betreuung der Tiere durch Tierhalter:innen). Durch infizierte Rohmilch kann der Erreger ebenfalls auf das Kalb und den Menschen übertragen werden. Besonderes Gefahrenpotential wird der sogenannten „offenen Form der Lungentuberkulose“ (wenn Tuberkulosebakterien die luftführenden Kanäle der Atemwege einbrechen und so in die Umwelt ausgeschieden werden) und der „Euter-Tuberkulose“ (wenn Tuberkulosebakterien mit der Milch ausgeschieden werden) beigemessen. Die Übertragung des Erregers von Mensch zu Mensch ist ebenfalls möglich.

Tuberkulose – eine tückische Krankheit

Aufgrund der großen Bedeutung der Tuberkulose wurden seit Anfang des letzten Jahrhunderts in vielen Ländern Bekämpfungsprogramme durchgeführt, um die Seuche zu tilgen. Nach erfolgreicher Durchführung solcher Programme gilt Österreich seit 1999 als amtlich anerkannt frei von Rindertuberkulose. Seitdem erfolgt die Überwachung ausschließlich im Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchung. Das ist ein wesentlicher Faktor zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit und damit des Konsument:innenschutzes, der landwirtschaftlichen Produktion und den damit verbundenen Wirtschaftszweigen wie z.B. dem Tourismus.

Trotzdem wird der Erreger seit mehr als zwei Jahrzehnten beim Rotwild in vereinzelten Gebieten des alpinen Grenzgebietes von Österreich und Bayern nachgewiesen und seit 2008 auch eine Übertragung der Infektion vom Rotwild auf Rinder festgestellt. Die Tücke der Erkrankung beim Tier liegt darin, dass die Infektion über Monate bis Jahre bestehen kann, ohne dass die Tiere klinische Anzeichen entwickeln. Treten Symptome auf, sind diese meist unspezifisch. Auch klinisch unauffällige Tiere können den Erreger auf andere Tiere oder den Menschen im näheren Umfeld übertragen und in vielen Fällen bleibt Tuberkulose über Jahre unerkannt.

Überwachung und Bekämpfung

In den betroffenen Gebieten Österreichs wird die Krankheit im Rinderbestand auf der Rechtsgrundlage der Rindertuberkulose-Verordnung bekämpft und überwacht. Jährlich werden sogenannte Sonderuntersuchungsgebiete und Sonderüberwachungsgebiete amtlich ausgewiesen und die in diesen Gebieten gehaltenen Rinder (und Ziegen) werden nach der Alpungsperiode mittels TBC-Test auf Tuberkulose untersucht.

Parallel dazu wird die Infektion beim Rotwild in den betroffenen und gefährdeten Gebieten Österreichs auf der Grundlage der Rotwild-TBC-Verordnung des Bundes bekämpft und überwacht. Es erfolgt eine Ausweisung von Rotwild-TBC-Seuchen-/Bekämpfungsgebieten und ergänzend von „Screening“-/Überwachungsgebieten. Neben etlichen anderen Biosicherheitsmaßnahmen muss Rotwild mit Anzeichen, welche Tuberkulose vermuten lassen, verpflichtend weiterführenden Untersuchungen zugeführt werden.

Auch in Zukunft wird der Kontakt zwischen Weiderindern und Rotwild stattfinden. Um die Gesundheit von Mensch und Tier zu gewährleisten, ist die Überwachung der Rinder in Gebieten mit Rotwild-TBC bis auf weiteres erforderlich: Einerseits, um einen Eintrag in die Rinderpopulation möglichst frühzeitig zu erkennen und damit eine Weiterverbreitung zu verhindern und andererseits um die Gefahr für Konsument:innenzu mindern.

Weitere Informationen finden Interessierte hier:

KVG

Rindertuberkuloseverordnung

Rotwild-TBC-Verordnung

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