Empfang elektronischer Post

veröffentlicht am 26.02.2024

Elektronische Kommunikation wie E-Mails oder SMS ist schnell, bequem und papierlos, allerdings auch mit Cybergefahren verbunden.

Keine Zusendung ohne Einwilligung

Grundsätzlich erfordert die Zusendung elektronischer Post die vorherige Einwilligung des Empfängers/der Empfängerin. Setzen Empfänger:innen ein objektives Verhalten wie zum Beispiel Bekanntgabe der E-Mail-Adresse in den Kontaktdaten, kann dies unter Umständen bereits als Einwilligung gedeutet werden.

Eine Zustimmung, die lediglich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorgesehen ist, ist jedoch laut dem Obersten Gerichtshof (OGH) nicht ausreichend:  Der OGH beurteilte eine Klausel in den AGB eines Leasinggebers, die die Übermittlung per elektronischer Post vorsieht, als gröblich benachteiligend und somit unzulässig (OGH 22.06.2022, 1 Ob 77/22p).

Einige Gesetze sehen auch spezielle Bestimmungen vor, so zB § 5a Abs 1 Versicherungsvertragsgesetz und § 174 Abs 3 Telekommunikationsgesetz, die eine ausdrückliche Zustimmung zur elektronischen Kommunikation verlangen.

Sichere Zustellung

Gefahren, die von Spam, Betrug, gefälschten Absendern, Malware, Phishing etc ausgehen, können mithilfe von eigens eingerichteten sicherheitstechnisch überprüften Portalen minimiert werden. Empfänger:innen haben auf diese gesonderten

Zugriff. Eine Benachrichtigung per E-Mail oder SMS weist diese darauf hin, dass ein elektronisches Schriftstück im sicheren Portal für sie bereitliegt. Nur durch gesondertes Anmelden in diesem Portal kann das Schriftstück schließlich gelesen werden.

eZustellung für Gerichte und Verwaltungsbehörden

Behördliche Schriftstücke können von Bürger:innen mittels „eZustellung“ elektronisch abgerufen werden. Eine Registrierung zur eZustellung erfolgt mittels ID Austria unter oesterreich.gv.at; es ist eine E-Mail-Adresse zu hinterlegen und zu verifizieren. An diese E-Mail-Adresse werden Verständigungen über den Eingang neuer Nachrichten geschickt. Der Inhalt dieser Nachrichten kann auf oesterreich.gv.at (unter „Mein Postkorb“) unter Verifizierung mit ID Austria abgerufen werden.

Näheres finden Sie auf der Website oesterreich.gv.at!

E-Briefkasten der Post

Mit dem E-Briefkasten der Post besteht die Möglichkeit, elektronische Post wie zB Rechnungen, Verträge und andere wichtige Dokumente von Unternehmen zu erhalten. Wenn Unternehmen an diese System teilnehmen und Dokumente versenden wollen, schicken sie dieses elektronisch an die Post. Diese überprüft, ob der:die designierte Empfänger:in einen E-Briefkasten hat: falls ja, wird das Dokument im E-Briefkasten zugestellt. Falls nicht, wird das Dokument gedruckt und per Post zugestellt.

Näheres unter: https://www.post.at/p/c/e-brief

Wichtig: Klicken Sie bei Nachrichten von Absendern, die Ihnen verdächtig vorkommen, auf keinen Link. Möglicherweise könnten auf einer täuschend ähnlich aussehenden Website Ihre Zugangsdaten gestohlen werden. Melden Sie sich daher stets gesondert auf dem jeweiligen Portal an – beispielsweise durch Eingabe der Ihnen vertrauten Website-Adresse oder Öffnen der App auf Ihrem Smartphone. Sie können auch die rechte Maustaste – ohne Klick – über die Absender-Emailadresse bewegen, dann sehen sie, ob sich eine andere – vielleicht betrügerische Adresse dahinter verbirgt.




 

 

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