Bericht der Versicherungsbeschwerdestelle des Sozialministeriums zur Rückkaufs-Problematik bei Lebensversicherungen

veröffentlicht am 17.04.2024

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Die gesetzlich eingerichtete Versicherungsbeschwerdestelle des Sozialministeriums ist für alle Beschwerden von Konsument:innen über Versicherungsunternehmen zuständig, die in Österreich Versicherungsverträge abschließen. Aufgabe der Beschwerdestelle ist es, Konsument:innen über ihre Rechte zu informieren und sie auf Wunsch durch Interventionen bei der Durchsetzung dieser Rechte zu unterstützen.

Probleme bei Rückkäufen von Lebensversicherungen

Der vorliegende Bericht erfasst Beschwerden, die bei der Versicherungsbeschwerdestelle im Zeitraum 1. Jänner 2023 bis 31. Jänner 2024 eingegangen sind und Probleme betreffen, die bei Rückkäufen von Lebensversicherungen aus der Sicht des Konsumentenschutzes aufgetreten sind.

Nach § 165 Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) und den in der Praxis verwendeten Versicherungsbedingungen kann eine Lebensversicherung jederzeit für den Schluss des laufenden Versicherungsjahres und ab dem Ende des ersten Jahres auch unterjährig unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende gekündigt werden. Bei kapitalbildenden Lebensversicherung erhält der Versicherungsnehmer/die Versicherungsnehmerin einen Rückkaufswert ausbezahlt, dessen Berechnung in § 176 VersVG geregelt wird. Das Gesetz gibt jedoch nur einen rechtlichen Rahmen vor, der durch vertragliche Regelungen ergänzt werden muss. 

Die Versicherungsbeschwerdestelle im BMSGPK überprüft daher, ob diese vertraglichen Vereinbarungen gesetzeskonform sind. Dabei kann sich die Beschwerdestelle auf zahlreiche Entscheidungen des OGH stützen, die in Verbandsklageverfahren ergangen sind, die der VKI im Auftrag des Sozialministeriums geführt hat.

Zahlen der Beschwerdestelle

Insgesamt wandten sich in dem gegenständlichen Zeitraum 624 Konsument:innen an die Beschwerdestelle. Davon betrafen 104 Beschwerden kapitalbildende Lebensversicherungen. Der mit großem Abstand häufigste Grund der Beschwerden zu Lebensversicherungen waren hohe Kapitalverluste bei einem vorzeitigen Rückkauf der Verträge. In 33 dieser 104 Beschwerdefällen stellte die Versicherungsbeschwerdestelle fest, dass für die Abwicklung des Vertrags und die Berechnung des Rückkaufswerts eine oder mehrere Vertragsbestimmungen verwendet wurden, die nach der Rechtsprechung des OGH gesetzwidrig und unwirksam sind.

Den ganzen Bericht finden Sie hier.

Tipp für Konsument:innen

Bei Lebensversicherungen, die in der Vergangenheit abgeschlossen und nunmehr rückgekauft werden, sollte man die Abwicklung und Abrechnung des Vertrags überprüfen lassen.

Konsument:innen, die ihre Lebensversicherung zwischen dem 1.1.1997 und dem 1.1.2007 abgeschlossen hatten, können sich an den Verein für Konsumenteninformation (VKI) wenden.  Der VKI führt bei solchen Verträgen eine Sammelaktion zur Rückforderung unzulässiger Kostenabzüge durch, der man sich kostenlos anschließen kann. 

Konsument:innen, die ihre Lebensversicherung nach dem 1.1.2007 abgeschlossen haben, können sich an die Versicherungsbeschwerdestelle wenden (versicherungsbeschwerde@sozialministerium.at). Bei solchen Verträgen ist aber die Wahrscheinlichkeit, dass eine gesetzwidrige Kostenklausel verwendet wurde, und die Höhe des dadurch verursachten Schadens im Allgemeinen geringer.  

 

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