Hoffentlich ruhige Ostertage stehen bevor - Gelegenheit um sich mit guter Lektüre, die Zeit zu vertreiben.
An dieser Stelle zum Nachlesen gibt es interessante Urteile des Obersten Gerichtshofs wie auch des Europäischen Gerichtshofs. Wir berichten über die Sammelaktion des Vereins für Konsumenteninformation im Zusammenhang mit den unzulässig verrechneten Gebühren der BAWAG P.S.K. und informieren über die seit 1.4. geltenden erhöhten Richtwerte und Kategoriemietzinse . Der internationale jährliche Fraud Prevention Month war dem Thema Bekämpfung von Betrug am Finanzsektor gewidmet. Was es in Österreich dazu gibt, können Sie hier nachlesen. Pädagoginnen und Pädagogen finden hier Anregungen für ihren Unterricht zu den Themen Konsum und Klima.
Mit nachhaltigen Tipps für Ihr Osterfest inklusive Schoko-Osterhasen-Check, die Sie ebenfalls in diesem Newsletter finden, möchten wir Ihnen erholsame Osterfeiertage wünschen.
Ihr konsumentenfragen.at-Team
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EuGH zu Hotelbuchung auf Booking.com: Bestell-Button muss eindeutig sein
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich in einem deutschen Vorabentscheidung...
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NEU: „COCO lab mobil“ unterwegs an Schulen in Österreich
Pädagoginnen und Pädagogen können ab sofort dieses gratis Schulinfoprojekt für i...
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Kein Rücktrittsrecht bei Online-Ticketkauf
Die Ausnahme vom Widerrufsrecht beim Online-Ticketkauf gilt nicht nur für den Ka...
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Mietzinserhöhung: neue Richtwerte und Kategoriebeträge ab April 2022
Mit 1. April 2022 kam es wieder zu einer Erhöhung der Richtwerte und des Kategoriemietzinses. Durch die pandemiebedingte Aussetzung der Wertanpassung im Vorjahr fällt die Erhöhung diesmal besonders deutlich aus.
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Umstellung auf Erwachsenentarif bei Krankenversicherung unzulässig
OGH erachtet Klausel, die eine betragsmäßig unkonkrete Prämienumstellung bei Volljährigkeit vorsieht, als unwirksam.
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Klimabildung für Schulen
Unterrichtsmaterialien zur Klimakrise empfohlen von Teachers for Future.
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Einigung im Streit um unzulässige Gebühren der BAWAG P.S.K. - VKI unterstützt Betroffene
Der VKI konnte sich mit der BAWAG P.S.K. auf eine außergerichtliche Lösung für betroffene Konsument:innen einigen. Der VKI bietet allen betroffenen Verbraucher:innen die kostenlose Teilnahme an einer Sammelaktion zur Rückforderung unzulässig verrechneter Gebühren an.
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