Liebe Pädagoginnen und Pädagogen, liebe Studierende!
Wir melden uns im neuen Jahr mit unserem aktuellen Verbraucherbildungs-Newsletter.
Auch unser Newsletter kommt am derzeitigen Nr. 1-Thema nicht vorbei: Die Corona-Pandemie stellt seit bald einem Jahr unser Leben auf den Kopf. Sie ist in kleinste Bereiche unseres Alltags vorgedrungen und schränkt unser Konsum- und Freizeitleben empfindlich ein.
Als Konsument/Konsumentin steht man dann ganz unerwartet vor Fragen, z.B. wie bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich nicht ins Fitnesscenter gehen oder die geplante Reise nicht antreten kann, was kann ich tun bei abgesagten Konzerten und Theateraufführungen? Der Gesetzgeber hat auf die Ausnahmesituation schnell reagiert und in vielen Bereichen des Verbraucherschutzes Sonderregelungen sowohl zum Schutz der Verbraucher/innen als auch der Unternehmen geschaffen.
Wir haben uns für diesen Newsletter eines dieser Sonderregelungen herausgepickt, das sogenannte „Gutscheingesetz“.
Viele Verbraucher/innen und darunter auch viele Jugendliche waren/sind mit der Situation konfrontiert, dass 2020/2021 Konzerte, Sportveranstaltungen oder Theateraufführungen coronabedingt nicht stattfinden (konnten), daher abgesagt oder verschoben wurden bzw. werden. Zu Beginn der Pandemie war unklar, wie Verbraucher/innen, die bereits für die Karten gezahlt hatten, zu ihrem Recht und letztlich zu ihrem Geld kommen.
Im Mai 2020 wurde das Gesetz mit dem etwas sperrigen Namen KuKuSposiG (Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz) geschaffen. Mit diesem Gesetz wurde klargestellt, dass Verbraucher/innen nicht automatisch ihr Geld für abgesagte Konzerte, Theateraufführungen oder Sportveranstaltungen retour bekommen, sondern sich bis zu bestimmten Betragsgrenzen mit einem Gutschein zufriedengeben müssen.
Ziel dieses Newsletters ist es Jugendliche, vor allem der der 10. und 11. Schulstufe, mit diesem Gesetz vertraut zu machen und Anwendungsbereiche und praktische Lösungsansätze im Alltag zu finden. Der Newsletter soll auch Bewusstsein schaffen, dass besondere Zeiten besondere Maßnahmen notwendig machen und die Rechtslage zu normalen Zeiten eine andere ist.
Die Inhalte des Newsletters und die dafür zum Einsatz kommenden Methoden sind sowohl für den Präsenzunterricht als für den Einsatz im Distance Learning geeignet.
Wir hoffen, Sie mit diesem Newsletter in der herausfordernden Zeit zu unterstützen und wünschen Ihnen einen guten Start in ein Sommersemester, in dem eine zumindest schrittweise Annäherung an ein normales Setting wieder möglich sein wird.
Ihr konsumentenfragen.at-Team