Liebe Pädagoginnen und Pädagogen, liebe Studierende!
So kurz vor Schulschluss und Ihrem Abschied in die wohlverdiente Sommerpause geben wir Ihnen gleich eine Anregung für ein wichtiges Verbraucherschutzthema für das kommende Schuljahr mit.
Seit Beginn des Jahres 2022 sind neue Regeln zur Gewährleistung in Kraft und erfassen nun auch ausdrücklich digitale Inhalte und Leistungen, wie z.B. Musikdateien, digitale Fotos, Computerprogramme, Streamingdienste, Webhosting oder Smartwatches. Seit 1.1.2022 trägt also der/die Verkäufer:in auch dafür die Verantwortung, wenn sich nach dem Kauf herausstellt, dass digitale Komponenten einer Ware oder ein digitaler Dienst wie eine App oder eine Software nicht ausreichend funktionieren oder von Sicherheitslücken betroffen sind.
Ein Thema, das durch die verstärkte Anbindung an die digitalisierte Welt, auch die Lebenswelt junger Menschen berührt; also ein Thema, an dem man als Verbraucher:in, ob jung oder alt, nicht vorbeikommt.
Die gesetzlichen Bestimmungen bringen aber auch einige andere Neuerungen mit sich. Angesichts der Komplexität haben wir uns entschieden, diesem Thema gleich zwei Newsletter zu widmen. Da der März-Newsletter aufgrund eines technischen Problems nicht alle verschickt werden konnte, nutzen wir die Gelegenheit, Ihnen gleich beide gemeinsam zu schicken. Inhaltlich bauen die beiden Newsletter aufeinander auf.
Der März-Newsletter bereitet mit unterschiedlichen Methoden die Theorie zur Gewährleistung auf. Das mit diesem Newsletter erworbene Wissen soll durch zahlreiche Bespiele aus der Praxis, die Sie im aktuellen Juni-Newsletter finden, gefestigt werden.
Wir hoffen, dass Sie an unserem Newsletter Gefallen finden und wünschen Ihnen auf diesem Weg einen guten Schulabschluss und einen erholsamen Sommer!
Ihr konsumentenfragen.at-Team