Abschluss einer Lebensversicherung für Enkelin ungültig
veröffentlicht am 16.10.2015
Eltern lehnten Vertragsabschluss ab
Eine Dame wollte für ihre einjährige Enkelin etwas Geld ansparen und schloss nach vorhergehender Beratung zu diesem Zweck eine Lebensversicherung ab, die auf das Kind lautete. Die Prämienzahlung erfolgte durch die Großmutter. Als gesetzliche Vertreter lehnten die Eltern den Vertragsabschluss jedoch ab.
Das Versicherungsunternehmen weigerte sich zunächst die bezahlten Prämien zurückzuerstatten und ging von einem schlüssigen Versicherungsinteresse der Großmutter und daher von einem gültigen Vertrag aus.
Das Sozialministerium unterstützte die Dame und beauftragte den VKI mit der Einbringung einer Klage, die darauf abzielte wegen Ungültigkeit des Vertrags die einbezahlten Prämien zurückzuerhalten.
Keine gültige Vertretung
Das Handelsgericht Wien gab der Klage statt und entschied, dass eine Vertretung der unmündigen Minderjährigen durch die Großmutter nach den zivilrechtlichen Vertretungsregeln ausgeschlossen sei.
Da das Geschäft von den Eltern auch nicht genehmigt wurde, ist kein rechtsgültiger Vertrag über die Lebensversicherungspolizze zustande gekommen und das Versicherungsunternehmen muss der Großmutter die bereits einbezahlten Prämien wieder zurückzahlen.
Das Urteil ist rechtskräftig.