Uber darf mit Reisebürogewerbeberechtigung weiter machen

veröffentlicht am 17.02.2020

OGH Entscheidung: Geschäftsmodell des US-Fahrdienstvermittlers Uber in Österreich ist rechtmäßig

Uber Logo, © Photo by Austin Distel on Unsplash
Ob und wie Uber in Österreich agieren darf, war und ist Gegenstand einiger Verfahren. 

Zwei wesentliche Fragen sind offen:

  • Handelt es sich bei den von Uber vermittelten Personenbeförderungsleistungen um Mietwagen- oder Taxifahrten? Dieses Verfahren ist noch anhängig und nicht Thema dieses Artikels.
  • Ob die Betreiber der Uber-App, über die Konsument*innen Fahrten bestellen können und vermittelt bekommen, eine Gewerbeberechtigung und damit eine Niederlassung in Österreich dafür brauchen? Wohlweislich hatte Uber B.V. bereits im Juli 2019 ihre Tätigkeit in Österreich eingestellt, um kurz danach als Uber Austria GmbH wieder neu aufzutreten und das eigene Geschäft mit einer Reisebürolizenz zu betreiben.

Zur letzten Frage hat nun der Oberste Gerichtshof Stellung bezogen: „Für die Vermittlung von (durch andere Verkehrsunternehmen durchzuführenden) Personenbeförderungen ist eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe erforderlich.“ Uber darf also sein Unternehmen in Österreich weiterhin betreiben und zwar als Reisebüro.

Beide Seiten fühlen sich als Sieger: Uber Austria GmbH agiere mit Sitz in Österreich und Reisebürogewerbeberechtigung im zulässigen Rahmen, das Taxivermittlungsunternehmen 40100 sieht sich darin bestätigt, dass Uber in Österreich gewerblich tätig ist und somit eine Niederlassung zu gründen und ein Gewerbe anzumelden hat – was von Uber lange bestritten wurde.

Unklare Zukunft

Dennoch ist der Streit zwischen Uber und den österreichischen Taxiunternehmen noch nicht ausgestanden. Denn Mitte 2019 hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT im Nationalrat die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes („Lex Uber“) ab September 2020 beschlossen. Diese Reform sieht auch einheitliche Tarife für die beiden Gewerbe vor. Derzeit wird in Wien evaluiert, wie eine derartige Tarifstruktur aussehen könnte. Uber stellte in der Vergangenheit einen Rückzug aus Österreich in den Raum, falls das Gesetz in der derzeitigen Form in Kraft treten sollte. Damit würde Uber auf einen großen Markt verzichten – denn Uber erzielt am österreichischen Markt einen Gewinn von monatlich 1,5 Millionen Euro (Quelle: OGH-Urteil 4 Ob 206/19a)!! 

 

 

Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen