Thomas Cook – Anmeldefrist läuft ab

veröffentlicht am 13.11.2019

Kundinnen und Kunden, die von der Insolvenz der Thomas Cook Austria AG betroffen sind, haben nur noch bis zum 17.11.2019 Zeit, um Ihre Ansprüche beim Insolvenzabwickler Allianz Worldwide Partners (AWP P&C S.A.) geltend zu machen.

Dieser steht unter der Hotline +43 1 525 03-6853 zur Verfügung. Auf der Webseite https://www.allianz-assistance.at/thomas-cook-neckermann-insolvenz finden Sie alle Informationen dazu, wie für die Geltendmachung vorzugehen ist.

Im Insolvenzverfahren können Konsumentinnen und Konsumenten ihre Forderungen noch bis zum 02.12.2019 beim Handelsgericht Wien (Geschäftszahl 25 S 112/19b) anmelden. Diese Frist ist vor allem für Personen wichtig, die keine Pauschalreise, sondern z.B. nur einen Flug oder nur die Hotelunterkunft bei Thomas Cook Österreich gebucht haben. Diese Verträge sind nämlich nicht von der Insolvenzabsicherung umfasst. Zu beachten ist, dass mit der Forderungsanmeldung Kosten verbunden sind, weswegen von dieser bei Forderungen in geringer Höhe unter Umständen abgesehen werden sollte.

Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen