Die neue EU Drohnen-Verordnung

veröffentlicht am 09.01.2020

Klare Regelungen auch für Privatnutzer/innen

Drohne mit Kamera, © Jason Blackeye @unsplash

Ursprünglich wurden diese unbemannten Flugobjekte ausschließlich für militärische Zwecke entwickelt und eingesetzt. Die Nutzung wurde jedoch laufend erweitert: von Rettungsmaßnahmen bei Katastrophen, in der Landwirtschaft, der Logistik, dem Postversand bis hin zum Umweltmanagement. Allein 2018 hat die Austro Control rund 2.900 Genehmigungen erteilt.
Seit etlichen Jahren und mit der technologischen Weiterentwicklung werden die Drohnen immer häufiger auch privat genutzt. Ob im Modellflug-Sport oder z.B. für spektakuläre Foto- und Filmaufnahmen sind die immer leichter und billiger werdenden Drohnen in Verwendung.

Diese verstärkte Nutzung verlangt nach neuen Regeln um die Sicherheit zu gewährleisten und ein „Chaos im Luftraum“ zu vermeiden. Deshalb wird ab Juli 2020 das Fliegen mit Drohnen  in der EU staatenübergreifend einheitlich reguliert.

Österreichisches Regulativ als Vorbild für Europa

Laut einer Befragung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit sind von der Bevölkerung gesetzliche Regelungen für den Betrieb mehrheitlich gewünscht. Wo darf ich meine Drohne fliegen lassen? Wann wird eine Genehmigung benötigt? Diese und andere Fragestellungen müssen eindeutig geklärt werden.

In Österreich gilt das 2014 novellierte Luftfahrtgesetz auch für die Nutzung von Drohnen. „Mit diesem Regulativ hat Österreich in Europa eine Vorreiter-Rolle übernommen“, erklärt Mag. Philipp Piber, Leiter des Drone Competence Center bei der Austro Control. „Dabei gilt: Die Höhe des Risikos definiert die Auflagen. Das ist ein Ansatz, den wir entwickelt haben und der von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA), die an dem gesamteuropäischen Regelwerk gearbeitet hat, übernommen wurde.“

Registrierung für Privatnutzer

Abhängig von Gewicht und Einsatzbereich werden Drohnen künftig in drei Kategorien unterteilt: „Offen“, „Spezifisch“ und „Zertifiziert“.

Für den Großteil der Nutzer ist die Kategorie „Offen“ relevant. Sie umfasst – je nach Einsatzgebiet – Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 25 kg. Drohnenbetreiber/innen müssen sich ab 1.7.2020 bei der ;;stro Control registrieren und bekommen eine eindeutige Betreibernummer, vergleichbar mit einem Autokennzeichen, zugewiesen. Diese muss auf allen verwendeten Drohnen mit einem Gewicht ab 250 Gramm angebracht werden, somit wird bei Verstößen oder Unfällen eine Verfolgung möglich. Ist eine Kamera in die Drohne integriert, besteht unabhängig vom Gewicht eine Registrierungspflicht.

Auch die Kompetenz der Pilotinnen/Piloten  muss künftig, abhängig vom geplanten Verwendungszweck, mittels eines Tests nachgewiesen werden.

Spielzeugdrohnen

Von der Registrierungspflicht sind nur die sogenannten „Spielzeugdrohnen“ mit einem Gewicht von unter 250 Gramm ausgenommen. Hier muss auch die Kompetenz der Pilotinnen/Piloten nicht nachgewiesen werden.

Tipps der Austro Control zum sicheren und korrekten Umgang mit Drohnen:

  • Bis 250 Gramm gelten Drohnen als Spielzeug und dürfen auf eine Maximalhöhe von 30 Metern steigen.
  • Ab 250 Gramm ist eine Bewilligung von Austro Control sowie eine Haftpflichtversicherung für die Drohne erforderlich. Derlei Drohnen unterliegen dem Luftfahrtgesetz; die maximal erlaubte Flughöhe beträgt 150 Meter bei ständigem Sichtkontakt.
  • Es ist nicht erlaubt, überall mit einer Drohne zu fliegen. So ist z.B. an Orten in Flughafennähe, Militäreinrichtungen, in Flugbeschränkungsgebieten kein bzw. nur eingeschränkter Betrieb erlaubt.

Alle Informationen zum sicheren Betrieb von Drohnen, inklusive standortbezogener Abfrage über die Luftraumstruktur sind auf der Smartphone APP dronespace der Austro Control zu finden.

Für Fragen oder Feedback: E-Mail customer.relations@austrocontrol.at

Austro Control
Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mit beschränkter Haftung
Wagramer Straße 19
1220 Wien

www.austrocontrol.at

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