Facebook muss Hasspostings löschen

veröffentlicht am 24.10.2019

Meinungsfreiheit versus Persönlichkeitsrechte

Auf sozialen Medien ist schnell was gepostet. Die Meinung anonym kundtun und dem Ärger schnell Luft machen - das Internet macht es möglich. Unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit gab es für soziale Medien bis dato keine Auflagen, was europaweit gepostet werden durfte.

Mit seiner Entscheidung Anfang Oktober setzte der Europäische Gerichtshof ein klares Signal für den Persönlichkeitsschutz: Hasspostings müssen gelöscht werden.


Eva Glawischnigs Klage

Die Entscheidung geht auf eine Klage zurück, die die damalige Grünen-Chefin Eva Glawischnig 2017 angestrengt hatte. Auf einer Facebook-Seite wurden beleidigende Äußerungen gepostet, unter anderem wurde Glawischnig als "miese Volksverräterin" bezeichnet. Der Beitrag konnte von allen Facebook-Usern abgerufen werden.

Die Betroffene verlangte, dass sowohl das Posting weltweit gelöscht werden müsse als auch, dass sinngleiche, aber anders formulierte Beleidigungen vom Netz zu nehmen seien.

Nachdem die nationalen Gerichte Glawischnig weitgehend recht gegeben hatten, leitete der Oberste Gerichtshof (OGH) die Angelegenheit an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiter.

Entscheidung des EuGH

Der EuGH stellte klar, dass es das EU-Recht nationalen Gerichten nicht verbiete, einen Online-Anbieter wie Facebook zu zwingen, mit einem zuvor für rechtswidrig erklärten Kommentar auch wortgleiche und unter bestimmten Umständen auch sinngleiche Kommentare zu entfernen.

Facebook hat also Hasskommentare zu löschen und auch sinngleiche Beleidigungen zu entfernen oder zu sperren; letzteres aber nur, wenn das automatisiert möglich ist. Die zu löschenden sinngleichen Kommentare müssen anhand automatisierter Techniken ausfindig zu machen sein.

Facebook sieht Probleme für Meinungsfreiheit

Facebook ist natürlich nicht begeistert vom Urteil und sieht die Meinungsfreiheit gefährdet.

Dennoch: auch wenn sich die praktische Frage stellt, wie solche Verfügungen weltweit durchgesetzt werden können, ist dieses Urteil erfreulich und zeigt deutlich, dass es Grenzen gibt, die zu respektieren sind.

Das Urteil ist Anlass, beim nächsten Mal gut zu überlegen, was man postet und welche Auswirkungen das haben kann.

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