Dieselskandal: Geschädigte können Volkswagen AG  in Österreich klagen

veröffentlicht am 09.07.2020

EuGH bejaht Zuständigkeit österreichischer Gerichte für Klagen österreichischer Betroffener von VW-Dieselskandal.

Lenkrad mit VW Logo, © Photo by Julian Hochgesang on Unsplash
Im Auftrag des Sozialministeriums und der Bundesarbeitskammer brachte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im September 2018 für rund 10.000 Geschädigte 16 Sammelklagen mit einem Streitwert von rund 60 Millionen Euro gegen die Volkswagen AG (VW) bei allen Landesgerichten Österreichs ein. Nach Auffassung des VKI besteht der Schaden für die Eigentümer/innen dieser Fahrzeuge darin, dass sie die Fahrzeuge bei Kenntnis der in Rede stehenden Manipulation entweder gar nicht oder zu einem mindestens um 30 % geminderten Kaufpreis erworben hätten. Da die fraglichen Fahrzeuge von Anfang an einen Mangel aufgewiesen hätten, seien ihr Marktwert und damit ihr Kaufpreis deutlich niedriger als der tatsächlich gezahlte Preis.

Volkswagen, deren Sitz sich in Wolfsburg (Deutschland) befindet, hält insbesondere die internationale Zuständigkeit der österreichischen Gerichte für nicht gegeben und versucht seit Beginn der Gerichtsverhandlungen, sich einer inhaltlichen Auseinandersetzung zu entziehen, verzögert die Prozesse und weigert sich beharrlich, die Betroffenen zu entschädigen. Nachdem VW Ende Mai in einer auch für Österreich grundlegenden Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs erstmals höchstgerichtlich wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt wurde, bringt nun ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs weiteren Rückenwind für die geschädigten Konsumentinnen und Konsumenten.

EuGH knüpft an dem Ort, an dem sich der Schaden verwirklicht hat, an

Der EuGH setzt einen Schlusspunkt im Zuständigkeitsstreit und bestätigt die Zuständigkeit österreichischer Gerichte in den VKI-Sammelklagen.  Wenn Fahrzeuge von ihrem Hersteller in einem Mitgliedstaat (Deutschland) rechtswidrig mit einer Software ausgerüstet worden sind, die die Daten über den Abgasausstoß manipuliert, und danach bei einem Dritten in einem anderen Mitgliedstaat (Österreich) erworben werden, befindet sich der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs in dem letztgenannten Mitgliedstaat (Österreich), so der EuGH in seiner Entscheidung. 

Große Chance für Verbraucherinnen und Verbraucher in Österreich zu ihrer Entschädigung zu kommen

Der europäische Gerichtshof entscheidet nicht über den nationalen Rechtsstreit selbst. Es ist nun Sache des nationalen Gerichts, über die Rechtssache im Einklang mit der Entscheidung des EuGH sein Urteil zu treffen. Mit dieser Entscheidung können die Verfahren in Österreich fortgesetzt werden. Die Gerichte können sich – fast zwei Jahre nach Einbringung der Klagen – endlich den Sachfragen zuwenden. Damit eröffnet sich auch die Möglichkeit von Vergleichsgesprächen.

"Die Entscheidung des EuGHs ist sehr praxisnahe und erfreulich für die Vielzahl betroffener Verbraucherinnen und Verbraucher. Damit steht einer inhaltlichen Lösung des Rechtsstreites formal nichts mehr im Wege. Das Urteil bringt eine große Chance für Verbraucherinnen und Verbraucher in Österreich zu ihrer Entschädigung zu kommen. Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht abhängig von ihrer Nationalität unterschiedlich behandelt werden. Es zeigt sich auch wieder eindringlich, welche wichtige Rolle der Verein für Konsumenteninformation als Österreichs wichtigster Hebel für die Rechte von Konsumentinnen und Konsumenten einnimmt!", so Konsumentenschutzminister Rudi Anschober.

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