Kindergartenbesuch: was gilt es zu beachten?

veröffentlicht am 12.06.2020

Alle Eltern oder Erziehungsberechtigten können seit 16. Mai 2020 ihre Kinder wieder in den Kindergarten bringen. Bis Ende Juni 2020 gelten aber weiterhin bedarfsorientierte Öffnungszeiten.

Eltern beziehungsweise Obsorgeberechtigte müssen jedoch das Fernbleiben von Kindern entschuldigen. Gründe für das Fernbleiben von Kindern im verpflichtenden Kindergartenjahr können Krankheit, Urlaub oder auch der Schutz vor einer COVID-19-Ansteckung sein.

Welche Hygienemaßnahmen gibt es im Kindergarten?

Dass die normalen Abstandsregeln in diesem Bereich nicht Sinn machen, erscheint logisch. Auf der Website der Stadt Wien (https://coronavirus.wien.gv.at/site/infos-fuer-eltern/#toggle-id-7) steht, dass Kinder im Kindergarten unbeschwert und ohne Einschränkung miteinander spielen können sollen. Mitarbeiter/innen dürfen ein Kind trösten, in den Arm nehmen etc., da aus psychohygienischer Sicht körperliche Nähe für die Betreuung von Kindern notwendig ist.

Um dennoch das  Kindergartenpersonal ebenso wie die Kinder und deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte im Kindergarten bestmöglich vor einer Coronavirus-Infektion zu schützen werden, haben alle Kindergärten einen Hygieneplan zu erstellen. Das AUVA-Präventionsteam hat Empfehlungen und praktische Tipps für Alltagssituationen im Kindergarten entwickelt.

Diese "Coronavirus Präventions- und Informationsblätter" umfassen Themen wie "Richtiges Händewaschen mit Kindern", "Bringen- und Abholen der Kinder", "Hygiene beim Essen im Kindergarten" und vieles mehr.

Alle Materialien finden Sie dazu auf der Website der AUVA.

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