Was ist eine Berufsunfähigkeits­versicherung?

Berufsunfähigkeit liegt da­nn vor, wenn die eigene Arbeitsfähigkeit durch ein unvorhergesehenes Ereignis - das kann eine Erkrankung oder ein Unfall sein -  über sechs Monate um mehr als die Hälfte vermindert wird.

Wann tritt Berufsunfähigkeit ein?

Wer in Österreich sozialversichert ist, hat bei Berufsunfähigkeit grundsätzlich Anspruch auf staatliche Pensionsleistungen. Man kann aber auch privat vorsorgen.

Jede fünfte Österreicherin bzw. jeder fünfter Österreicher wird berufsunfähig. In neun von zehn Fällen ist eine Krankheit dafür verantwortlich, bei jedem zehnten Fall ist ein Unfall der Grund für die Berufsunfähigkeit.

Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn die eigene Arbeitsfähigkeit durch ein unvorhergesehenes Ereignis, wie etwa eine Krebserkrankung oder die Lähmung durch einen Unfall, über sechs Monate um mehr als die Hälfte vermindert wird. Die Berufsunfähigkeit wird durch Sachverständige festgestellt. Um eine staatliche Berufsunfähigkeitspension beziehen zu können, muss man im Regelfall innerhalb der letzten 15 Jahre in zumindest 90 Versicherungsmonaten berufstätig gewesen sein.

Die Höhe der staatlichen Berufsunfähigkeitspension richtet sich nach der bisherigen Versicherungsdauer und dem bisherigen monatlichen Einkommen. Die staatliche Berufsunfähigkeitspension liegt unter dem Einkommen, das jemand zuletzt in seinem Beruf bezogen hat. Um den Erhalt des bisherigen Lebenstandards zu gewährleisten, wird oft eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.

Unterschied zur staatlichen Berufsunfähigkeitspension

Ein Vorteil der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung liegt auch darin, dass die Rentenzahlung im Gegensatz zur staatlichen Berufsunfähigkeitspension oft ohne Mindestversicherungszeiten erfolgt. Ferner kann vereinbart werden, dass ein Rentenanspruch auch dann besteht, wenn bei Eintritt der Berufsunfähigkeitspension kein Beruf ausgeübt wird.

Ein weiterer Vorteil der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist, dass die Versicherungsleistungen regelmäßig auch dann erbracht werden, wenn Versicherte zwar ihrem konkreten zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen können, jedoch einen anderen Beruf, der den eigenen Fähigkeiten entspricht, ausüben könnten.

Beispielsweise bekommt ein Chirurg, der nach einem Unfall nicht mehr operieren kann, die Versicherungsleistung auch dann, wenn er durchaus noch im Stande wäre, als ärztlicher Berater oder Lehrender tätig zu sein. Anders bei der staatlichen Berufsunfähigkeitsprüfung: Bei dieser wird eine solche abstrakte Verweisung in einen anderen angemessenen, möglicherweise aber schlechter bezahlten Beruf, vorgenommen.

Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen