Was ist ein Versicherungsvertrag?

Im Versicherungsvertrag übernimmt das Versicherungsunternehmen die Verpflichtung, eine Geldleistung zu zahlen, wenn sich ein bestimmtes Risiko verwirklicht. Im Gegenzug müssen Versicherungsnehmerinnen oder Versicherungsnehmer einen einmaligen oder regelmäßigen Geldbetrag, die sogenannte Prämie, bezahlen. 

Personen im Versicherungsverhältnis

Ein Versicherungsvertrag wird zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer:innen abgeschlossen. Die Versicherungsnehmer:innen können, müssen aber nicht unbedingt Versicherte sein: So können z.B. in der Haushaltsversicherung auch im selben Haushalt lebende Angehörige versichert sein oder eine Lebensversicherung auf das Leben einer anderen Person abgeschlossen werden. 


Zustandekommen des Versicherungsvertrags

In der Praxis kommt ein Versicherungsvertrag zustande, indem Kund:innen ein Antragsformular unterfertigen. Wird die Antragserklärung beim Versicherer oder einem Beauftragten desselben (der Versicherer haftet etwa für beauftragte Versicherungsagent:innen und unter Umständen auch für Versicherungsmakler:innen) persönlich abgegeben, so ist dem Versicherten eine Kopie ihres Antrags auszuhändigen. Die Inhalte des Versicherungsvertrages finden sich meist in den Versicherungsbedingungen.

Nach Vertragsabschluss ist eine Urkunde über den Versicherungsvertrag - der Versicherungsschein, allgemein Polizze genannt - auszuhändigen. Auf eventuelle Abweichungen vom Antrag muss ausdrücklich hingewiesen werden. Ist dies nicht der Fall, gilt das im Antrag Vereinbarte.

Für Versicherungsverträge gelten besondere Rechtsvorschriften, die im Versicherungsvertragsgesetz geregelt sind. Die Inhalte des Versicherungsvertrages finden sich meist in den Versicherungsbedingungen.

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