Geschlossene Fonds

Geschlossene Fonds sind Beteiligungsmodelle, durch die größere Investitionsprojekte von zahlreichen Anlegerinnen und Anleger finanziert werden (z.B. Ankauf von Immobilien, Schiffen, Flugzeugen, Windkraftanlagen usw.).

Der Name täuscht

Bei geschlossenen Fonds gibt es also keine Risikostreuung, sondern - ganz im Gegenteil - oft ein sehr hohes Risiko. Anders als bei (offenen) Investmentfonds gibt es nur einen zeitlich befristeten Platzierungszeitraum, in dem die benötigte Eigenkapitalsumme eingeworben wird. Sobald das geplante Eigenkapital erzielt wird, weil sich ausreichend viele Anleger:innen beteiligt haben, wird der Fonds geschlossen.

Regelmäßige Ausschüttungen und Auseinandersetzungsguthaben als Ziel

Nach der Konzeption der meisten geschlossenen Fonds sollen an die Anleger:innen während der Laufzeit regelmäßige Ausschüttungen ausbezahlt werden. Nach Auflösung des Fonds erhält jede:r Anleger:in im Verhältnis der Beteiligung ein Auseinandersetzungsguthaben.

Anteile an geschlossenen Fonds werden in Österreich erst seit Beginn der 2000er Jahre vertrieben. Bei den vermittelten Produkten handelt es sich häufig um Beteiligungen an Immobilien, an Schiffen oder an gebrauchten Lebensversicherungen. Die Fonds wurden und werden zumeist von großen deutschen Emissionshäusern aufgelegt.

Ein Produkt mit vielfachen Risiken

Geschlossene Fonds sind nicht mit herkömmlichen Investmentfonds zu verwechseln. Sie unterliegen keiner staatlichen Aufsicht und weisen in der Regel ein viel höheres Risiko als Investmentfonds auf. Die Beteiligungsmodelle von geschlossenen Fonds sehen meist vor, dass sich Anleger als Kommanditisten entweder direkt oder über eine Treuhandgesellschaft an einer Kommanditgesellschaft beteiligen.

Im Gegensatz zu Investmentfonds, die an der Börse gehandelt werden, ist die Veräußerung eines Anteils an einem geschlossenen Fonds nicht oder nur mit Schwierigkeiten und Verlusten möglich.

Als Unternehmensbeteiligungen weisen geschlossene Fonds grundsätzlich das Risiko des Totalverlustes auf. Neben dem Verlust des eingesetzten Kapitals kann es auch zur Rückforderung bereits ausbezahlter Ausschüttungen kommen. Wurden Ausschüttungen nämlich nicht aus Gewinnen bezahlt (sondern z.B. nur aus dem Eigenkapital), können sie im Fall der Insolvenz zurück verlangt werden.

WICHTIG

Der Erwerb eines geschlossenen Fonds ist eine risikoreiche Investition, die spezielle Erfahrungen aus dem Bereich der Branche, in die investiert werden soll, voraussetzt und daher erfahrenen Anleger:innen vorbehalten sein sollte. Zur Investition sollte man sich nur entscheiden, wenn man sich ein klares Bild über die Risiken der Veranlagung gemacht hat. Zur Einschätzung der Risiken sind ein genaues Studium des Emissionsprospekts und Erfahrung mit geschlossenen Fonds erforderlich.

Für Konsument:innen, die ihr Geld sicher veranlagen wollen (z.B. Altersvorsorge), ist der Erwerb eines geschlossenen Fonds ungeeignet. Wer in einen geschlossenen Fonds investiert, muss bei einer negativen Entwicklung den Totalverlust des eingesetzten Kapitals verkraften können.

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